Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Beschreibung

    Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100040_475740476

    Beschreibung

    Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn - Eintragungen unrichtig werden oder - das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit. Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden. Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig: - Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. - Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten für Ihren neuen Personalausweis sind höher.

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    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2022 (von: Bredo, Willi)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Bockenem - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 130

    31163 Bockenem

    Hausanschrift

    Buchholzmarkt 1

    31167 Bockenem

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Bockenem, Busbahnhof

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis:  Jeden ersten Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05067 242-334

    Telefon Festnetz: 05067 242-333

    E-Mail: ema@bockenem.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2021 (von: Rohrbach, Pia)

    Technisch geändert am 20.05.2021 (von: Rohrbach, Pia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    3000012, Anforderung eines Identnachweises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)