Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises ist notwendig.

    Zudem muss ein neuer Personalausweises beantragt werden. Hier ist es aber ratsam, noch einige Tage damit zu warten, falls der verloren gegangene Personalausweis doch noch wieder auftauchen sollte. Ein neu beantragter Personalausweis kann nicht mehr zurückgezogen werden.

    Wenn der verlustig gegangene Personalausweis nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: B436
      Linien:
      • Bus: 467
      • Bus: 460
      • Bus: 625
      • Bus: 619
    • Haltestelle: Kreuzung L24
      Linien:
      • Bus: 476
      • Bus: 625
      • Bus: 619
    • Haltestelle: Kreuzung B72/436
      Linien:
      • Bus: 460
      • Bus: 625
      • Bus: 467

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postfachadresse

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Kontakt

    Fax: 04950 39-39

    Telefon Festnetz: 04950 39-0

    E-Mail: info@hesel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Für die Beantragung eines neuen und vorläufigen Personalausweises muss ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden. Die Gebühren sind zurzeit mit EC-Karte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verlustanzeige, 3000471

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de