Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen..

    Online-Dienste

    Termin im Bürgerservice

    ID: L100040_458997469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100040_456794346

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden. 

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".

    Ansprechpartner

    II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de

    E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Personalausweis Meldung wegen Verlust

    • Ersatzdokumente, wie Reisepass zum Nachweis der Identität
    • Ersatzdokumente, wie Reisepass zum Nachweis der Identität

    Formulare

    Persönliches Erscheinen notwendig: Ja

    Voraussetzungen

    Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch.

    Widerspruch.

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.

    Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

    Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

    Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

    Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

    Bearbeitungsdauer

    Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

    Kosten

    Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

    Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    ePA, neuer Personalausweis, Perso verloren, Verlust Ausweis, Verlust Perso, Verlust, PA, Verlustanzeige, Personalausweis verloren, Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)