Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen..
Hinweise für Diepholz: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Fristen:
Die Meldung muss umgehend erfolgen. Sie können Ihre Durchschrift der Verlustmeldung gleich mitnehmen.
Gebühr:
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Unterlagen:
Ersatzdokumente, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität.
Wichtig:
Haben Sie Ihren Ausweis wieder gefunden oder zurück erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird bei der Verlustmeldung von uns direkt erledigt. Sie können dies aber auch vorab (außerhalb unserer Öffnungszeiten) über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Sie erhalten eine Ausfertigung der Verlustmeldung. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erhalten ebenfalls eine Durchschrift.
Die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Hinweise:
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreichend ist.
Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des http://www.auswaertiges-amt.de nachgesehen werden.
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Fristen:
Die Meldung muss umgehend erfolgen. Sie können Ihre Durchschrift der Verlustmeldung gleich mitnehmen.
Gebühr:
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Unterlagen:
Ersatzdokumente, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität.
Wichtig:
Haben Sie Ihren Ausweis wieder gefunden oder zurück erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird bei der Verlustmeldung von uns direkt erledigt. Sie können dies aber auch vorab (außerhalb unserer Öffnungszeiten) über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Sie erhalten eine Ausfertigung der Verlustmeldung. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erhalten ebenfalls eine Durchschrift.
Die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Hinweise:
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreichend ist.
Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des http://www.auswaertiges-amt.de nachgesehen werden.
Online-Dienst
Verlusterklärung Pass oder Ausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 05441 909252
E-Mail: buergerservice@stadt-diepholz.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Persönliches Erscheinen notwendig: Ja
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Diepholz: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Rechtsbehelf
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Kosten
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024
Stichwörter
ePA, neuer Personalausweis, Perso verloren, Verlust Ausweis, Verlust Perso, Verlust, PA, Verlustanzeige, Personalausweis verloren, Personalausweis