Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Hinweise für Diepholz: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen.
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Fristen:
Die Meldung muss umgehend erfolgen. Sie können Ihre Durchschrift der Verlustmeldung gleich mitnehmen.
Gebühr:
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Unterlagen:
Ersatzdokumente, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität.
Wichtig:
Haben Sie Ihren Ausweis wieder gefunden oder zurück erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird bei der Verlustmeldung von uns direkt erledigt. Sie können dies aber auch vorab (außerhalb unserer Öffnungszeiten) über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) erledigen. Sie benötigen dazu Ihr Sperrkennwort. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Sie erhalten eine Ausfertigung der Verlustmeldung. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erhalten ebenfalls eine Durchschrift.
Die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt nicht die Verlustmeldung.
Hinweise:
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreichend ist.
Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Botschaft wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des http://www.auswaertiges-amt.de nachgesehen werden.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Stadt Diepholz
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz - Abteilung Zentraler Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 05441 909252
E-Mail: buergerservice@stadt-diepholz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Diepholz: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Verlustanzeige, 3000471