Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeitung unter folgenden Telefonnummern:

    05131 707 291
    05131 707 248

    Gern können Sie mit uns auch per E-Mail in Kontakt treten:

    soziale.dienste@garbsen.de

    Für die telefonische Beratung gelten folgende Sprechzeiten:

    Montag: 8.30 bis 11.30 Uhr sowie 14.00 bis 15.00 Uhr
    Dienstag: 8.30 bis 11.30 Uhr
    Mittwoch: 8.30 bis 11.30 Uhr
    Donnerstag: 14.00 bis 15.00 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminabsprache unter Umständen nicht möglich ist.

    Beschreibung

    Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

    Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

    Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:

    • Hilfe zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Allgemeine Informationen

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können Personen erhalten, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Um besondere Lebensverhältnisse handelt es sich beispielsweise bei (drohender) Wohnungslosigkeit oder unzureichenden Wohnverhältnissen, gewaltprägenden Lebensumständen, Entlassungen aus geschlossenen Einrichtungen oder vergleichbar nachteiligen Lebensumständen.



    Online-Dienst

    Kurzantrag Hilfe zur Pflege

    ID: L100040_536967495

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Art der beantragten Hilfen. Sollten Sie in Garbsen wohnen oder dort Ihren tatsächlichen Aufenthalt haben, sprechen Sie uns gerne an.

    Ansprechpartner

    Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2-

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.15 - Team Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 45

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Die Art der beantragten Hilfen bestimmt die einzureichenden Unterlagen. Bitte erkundigen Sie sich bei uns.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Fristen

    Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English