Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Telefonisch erreichen Sie die Sachbearbeitung unter folgenden Telefonnummern:
05131 707 291
05131 707 248
Gern können Sie mit uns auch per E-Mail in Kontakt treten:
soziale.dienste@garbsen.de
Für die telefonische Beratung gelten folgende Sprechzeiten:
Montag: 8.30 bis 11.30 Uhr sowie 14.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminabsprache unter Umständen nicht möglich ist.
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Beschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können Personen erhalten, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Um besondere Lebensverhältnisse handelt es sich beispielsweise bei (drohender) Wohnungslosigkeit oder unzureichenden Wohnverhältnissen, gewaltprägenden Lebensumständen, Entlassungen aus geschlossenen Einrichtungen oder vergleichbar nachteiligen Lebensumständen.
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können Personen erhalten, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. Um besondere Lebensverhältnisse handelt es sich beispielsweise bei (drohender) Wohnungslosigkeit oder unzureichenden Wohnverhältnissen, gewaltprägenden Lebensumständen, Entlassungen aus geschlossenen Einrichtungen oder vergleichbar nachteiligen Lebensumständen.
Online-Dienst
Kurzantrag Hilfe zur Pflege
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Art der beantragten Hilfen. Sollten Sie in Garbsen wohnen oder dort Ihren tatsächlichen Aufenthalt haben, sprechen Sie uns gerne an.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Art der beantragten Hilfen. Sollten Sie in Garbsen wohnen oder dort Ihren tatsächlichen Aufenthalt haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ansprechpartner
50.15 - Team Leistungen der Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Art der beantragten Hilfen bestimmt die einzureichenden Unterlagen. Bitte erkundigen Sie sich bei uns.
Die Art der beantragten Hilfen bestimmt die einzureichenden Unterlagen. Bitte erkundigen Sie sich bei uns.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
§§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Fristen
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Garbsen: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.10.2021