Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-LandOnline erledigen

    Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung

    Zulassung in Deutschland von Fahrzeugen aus der Ukraine

    Unter dem Begriff "Importfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge ohne Brief" fallen folgende:

    • Gebrauchte Importfahrzeuge
    • Gebrauchte Fahrzeuge ohne Eintragung im zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), wenn die Abmeldung länger als 7 Jahre zurückliegt
    • Fahrzeuge, deren Halter bisher die Bundeswehr war

    Hinweis:

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt bzw. bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden)
    • Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
    • Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug
    • Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
      • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Verzollungsnachweis nach § 6 Absatz 6 FZV

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere
    • Gutachten zu Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung (erhältlich bei einer Prüforganisation) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung)
      • Hinweis: bei Fahrzeugen, die nicht einem genehmigten Typ entsprechen ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 StVZO erforderlich!
    • Kaufvertrag mit Angaben zur Händlerin/zum Händler oder Rechnung von der Händlerin/vom Händler
    • FIN Bestätigung einer Prüforganisation anhand eines Gutachtens oder HU-Bericht
    • Bei Fahrzeugen, bei denen die Hauptuntersuchung fällig ist, ist ein gültiger HU-Bericht erforderlich
    • Sofern das Fahrzeug nicht aus einem Mitgliedstaat der EU eingeführt wird, ist ein Verzollungsnachweis anhand einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
    • Gültiger Ausweis oder Pass der zukünftigen Halterin/des zukünftigen Halters
    • EVB Nummer von der Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
    • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
    • Bei Zulassung durch eine andere Person benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

    Zusätzliche Unterlagen,

    wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge).

    Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten können der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten entnommen werden.

    Hinweise:

    • Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC). Diese Bescheinigung wird Käuferinnen und Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 01.10.2005 ausgehändigt. Liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug nicht mehr vor, muss bei dem Hersteller eine Zweitschrift beantraget werden. Die hierfür benötigte Zeit muss im Vorfeld der Zulassung eingeplant werden.

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

    Voraussetzungen

    Eine Zulassung erfolgt

    • nur auf den Wohnort - bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz - bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
    • als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

    § 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Importfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

    Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

    • 34,40 Euro Verwaltungsgebühren

    Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:

    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf bei der Herstellerfirma oder bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person oder bei einer Prüferin/einem Prüfer zu versichern, ob das Fahrzeug die für die Zulassung erforderliche Emissionsklasse erfüllt.

    Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung "Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    KFZ Neuanmeldung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Anmeldung eines Autos, Kfz-Zulassung, europäisches Ausland, Neuzulassung, Neuwagen, KFZ anmelden, Einfuhr, Import von Fahrzeugen, Fahrzeugneuanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

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