Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-LandOnline erledigen

    Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.

    Online-Dienste

    iKFZ-Online-Dienste

    ID: L100040_534037806

    Beschreibung

    Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit die Dienstleistungen der Zulassungsstelle online zeit- und ortsunabhängig in Anspruch zu nehmen.

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    Onlineterminvereinbarung Zulassungsstelle

    ID: L100040_448322403

    Beschreibung

    Vereinbaren Sie Termine mit der Zulassungsstelle.

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    Wunschkennzeichen

    ID: L100040_448322408

    Beschreibung

    Suchen und reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen online!

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt bzw. bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden)
    • Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
    • Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug
    • Fahrzeugpapiere bzw. ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vorhanden)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
      • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Verzollungsnachweis nach § 6 Absatz 6 FZV

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    Voraussetzungen

    Eine Zulassung erfolgt

    • nur auf den Wohnort - bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz - bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
    • als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, ist eine Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erforderlich. In der vorzulegenden Rechnung muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs

    Die Bearbeitung einer Neuzulassung beträgt ca. 15 Minuten.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Bitte bezahlen Sie die Gebühren bargeldlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf bei der Herstellerfirma oder bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person oder bei einer Prüferin/einem Prüfer zu versichern, ob das Fahrzeug die für die Zulassung erforderliche Emissionsklasse erfüllt.

    Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung "Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    KFZ Neuanmeldung, Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land, Anmeldung eines Autos, Kfz-Zulassung, europäisches Ausland, Neuzulassung, Neuwagen, KFZ anmelden, Einfuhr, Import von Fahrzeugen, Fahrzeugneuanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de