Zulassung für Neufahrzeug

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Online-Dienste

    Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig

    ID: L100040_485341441

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs

    ID: L100040_475210145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2022 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

    - Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

    - Stadt Bramsche,

    - Stadt Georgsmarienhütte,

    - Stadt Melle,

    - Samtgemeinde Artland,

    - Samtgemeinde Fürstenau,

    - Gemeinde Bad Essen,

    - Gemeinde Bohmte

    - Gemeinde Wallenhorst

    - Kreishaus.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

    https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

    Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

    - Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

    - Stadt Bramsche,

    - Stadt Georgsmarienhütte,

    - Stadt Melle,

    - Samtgemeinde Artland,

    - Samtgemeinde Fürstenau,

    - Gemeinde Bad Essen,

    - Gemeinde Bohmte

    - Gemeinde Wallenhorst

    - Kreishaus.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

    https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr Sa. 09:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-20000

    Fax: 0541 501-4432

    E-Mail: zulassungsstelle@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Checkliste_Was benötige ich für die Zulassung bzw. Änderung eines Kraftfahrzeuges
    Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2015 (von: Aßmus, Julia)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Bödecker, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeseder Straße 85

    49124 Georgsmarienhütte

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05401 850-331336

    Fax: 05401 850-333

    E-Mail: kfz_zulassung@georgsmarienhuette.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 330 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr). (Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Georgsmarienhütte)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Formulare

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Die Antragstellung können Sie über folgenden Link ausführen:

    Die Antragstellung können Sie über folgenden Link ausführen:

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

    Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

    Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, Zulassung, Autoanmeldung, Auto Zulassen, KFZ Neuanmeldung, KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Erstzulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)