Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485341441

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:

    - Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

    - Stadt Bramsche,

    - Stadt Georgsmarienhütte,

    - Stadt Melle,

    - Samtgemeinde Artland,

    - Samtgemeinde Fürstenau,

    - Gemeinde Bad Essen,

    - Gemeinde Bohmte

    - Gemeinde Wallenhorst

    - Kreishaus.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

    https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-20000

    Fax: 0541 501-4432

    E-Mail: zulassungsstelle@Lkos.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Checkliste_Was benötige ich für die Zulassung bzw. Änderung eines Kraftfahrzeuges
    SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
    Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
    Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle / Wunschkennzeichen

    Die Antragstellung können Sie über folgenden Link ausführen:

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Auto Zulassen, Zulassung, Kfz-Zulassung, Erstzulassung, KFZ-Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Autoanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de