Zulassung für Neufahrzeug

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz - Zulassung

    • Ein Neuwagen soll zugelassen werden.


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    i-Kfz – Internetbasierte Zulassung

    ID: L100040_466676994

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    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

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    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

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    Sprachversion

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    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

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    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gültiger Ausweis oder Pass der zukünftigen Halterin/des zukünftigen Halters
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher:Fahrzeugbrief) (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung; siehe Hinweis) oder
    • bei Fahrzeugen, die nicht einem genehmigten Typ entsprechen, Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
    • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer

    Hinweise:

    • Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC). Diese Bescheinigung wird Käuferinnen und Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 1. Oktober 2005 ausgehändigt. Liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug nicht mehr vor, muss bei dem Hersteller eine Zweitschrift beantraget werden. Die hierfür benötigte Zeit muss im Vorfeld der Zulassung eingeplant werden.

    Zusätzliche Unterlagen, wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:

    • Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge)
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.

    Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten dazu können in der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge) entnommen werden.

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gültiger Ausweis oder Pass der zukünftigen Halterin/des zukünftigen Halters
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher:Fahrzeugbrief) (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung; siehe Hinweis) oder
    • bei Fahrzeugen, die nicht einem genehmigten Typ entsprechen, Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
    • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer

    Hinweise:

    • Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC). Diese Bescheinigung wird Käuferinnen und Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 1. Oktober 2005 ausgehändigt. Liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug nicht mehr vor, muss bei dem Hersteller eine Zweitschrift beantraget werden. Die hierfür benötigte Zeit muss im Vorfeld der Zulassung eingeplant werden.

    Zusätzliche Unterlagen, wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:

    • Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge)
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.

    Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten dazu können in der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge) entnommen werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug

    Hinweis

    • Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz.
    • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

    Hinweis

    • Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz.
    • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug

    Für die Zulassung Ihres Kfz kommen Sie bitte in das Bürgerbüro. Dort können Sie die Zulassung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können die Zulassung auch online beantragen. Hierfür steht Ihnen das i-Kfz-Portal zur Verfügung.

    Für die Zulassung Ihres Kfz kommen Sie bitte in das Bürgerbüro. Dort können Sie die Zulassung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können die Zulassung auch online beantragen. Hierfür steht Ihnen das i-Kfz-Portal zur Verfügung.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug

    Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

    30,60 Euro Verwaltungsgebühren

    Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zuzüglich an:

    • 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

    30,60 Euro Verwaltungsgebühren

    Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zuzüglich an:

    • 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, Zulassung, Autoanmeldung, Auto Zulassen, KFZ Neuanmeldung, KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Erstzulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)