Zulassung für Neufahrzeug
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
Online-Dienste
i-Kfz – Internetbasierte Zulassung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Wunschkennzeichen Online-Reservierung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
-
- Datenbestätigung
- Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
-
- die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
- Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
-
- Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
- Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
-
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass der zukünftigen Halterin/des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher:Fahrzeugbrief) (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung; siehe Hinweis) oder
- bei Fahrzeugen, die nicht einem genehmigten Typ entsprechen, Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Hinweise:
- Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC). Diese Bescheinigung wird Käuferinnen und Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 1. Oktober 2005 ausgehändigt. Liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug nicht mehr vor, muss bei dem Hersteller eine Zweitschrift beantraget werden. Die hierfür benötigte Zeit muss im Vorfeld der Zulassung eingeplant werden.
Zusätzliche Unterlagen, wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:
- Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.
Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten dazu können in der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge) entnommen werden.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass der zukünftigen Halterin/des zukünftigen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher:Fahrzeugbrief) (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung; siehe Hinweis) oder
- bei Fahrzeugen, die nicht einem genehmigten Typ entsprechen, Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
Hinweise:
- Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Herstellung einem nach der EG - Typgenehmigungs - Richtlinie genehmigten Typ entspricht. (Certificate of Conformity - CoC). Diese Bescheinigung wird Käuferinnen und Käufern neuer Kraftfahrzeuge seit dem 1. Oktober 2005 ausgehändigt. Liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug nicht mehr vor, muss bei dem Hersteller eine Zweitschrift beantraget werden. Die hierfür benötigte Zeit muss im Vorfeld der Zulassung eingeplant werden.
Zusätzliche Unterlagen, wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:
- Schriftliche Vollmacht inklusive SEPA Lastschriftmandat (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.
Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten dazu können in der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge) entnommen werden.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
Hinweis
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz.
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Hinweis
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz.
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
§ 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
Für die Zulassung Ihres Kfz kommen Sie bitte in das Bürgerbüro. Dort können Sie die Zulassung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können die Zulassung auch online beantragen. Hierfür steht Ihnen das i-Kfz-Portal zur Verfügung.
Für die Zulassung Ihres Kfz kommen Sie bitte in das Bürgerbüro. Dort können Sie die Zulassung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können die Zulassung auch online beantragen. Hierfür steht Ihnen das i-Kfz-Portal zur Verfügung.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen
12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Neufahrzeug
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
30,60 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zuzüglich an:
- 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
30,60 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zuzüglich an:
- 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024
Stichwörter
Kfz-Zulassung, Zulassung, Autoanmeldung, Auto Zulassen, KFZ Neuanmeldung, KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Erstzulassung