Zulassung für Neufahrzeug
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Verden: Neuzulassung eines Fahrzeuges
Wenn ein Fahrzeug erstmals zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Hersteller-/Händlerbescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Nachweis der Halterdaten
- bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert. - bei Zulassung für Minderjährige:
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf Minderjährige darf nur erfolgen, wenn die minderjährige Person einen direkten Bezug zum Fahrzeug hat. In diesem Fall werden dann eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF-Formular) und Ausweise beider Erziehungsberechtigten benötigt. Ein direkter Bezug ist gegeben bei:
- Schwerbehinderung: Durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kann eine Steuervergünstigung durch das Zollamt gewährt werden.
- Vorlage eines Führerscheins: Der Minderjährige muss berechtigt sein, das Kraftfahrzeug führen zu dürfen (z. B. begleitetes Fahren für die PKW-Zulassung, Mofa-Führerschein für die Zulassung eines Leichtkraftrades)
- bei juristischen Personen (z. B. Gewerbe / Vereine):
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister / Gewerbeanmeldung (bzw. aus den entsprechenden Registern), aus der die hiesige Geschäftsanschrift (bzw. entsprechende Anschrift) und die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer / die Prokuristin bzw. der Prokurist (bzw. die entsprechenden verantwortlichen Personen) hervorgehen (nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht, die von der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer / der Prokuristin bzw. dem Prokuristen (bzw. von den entsprechenden verantwortlichen Personen) zu unterzeichnen ist
- Personalausweis der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers / der Prokuristin bzw. des Prokuristen (bzw. der entsprechenden verantwortlichen Personen) in Kopie
- bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
- ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)
Bei Neufahrzeugen aus dem Ausland ...
... ist, anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ein Kaufvertrag bzw. eine Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges sowie eine formlose Erklärung des Verkäufers vorzulegen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Bei Neufahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland ...
... ist, anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ein Kaufvertrag bzw. eine Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges sowie eine formlose Erklärung des Verkäufers vorzulegen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Zusätzlich ist eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung mit vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 30,00 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Wenn ein Fahrzeug erstmals zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Hersteller-/Händlerbescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Nachweis der Halterdaten
- bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert. - bei Zulassung für Minderjährige:
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf Minderjährige darf nur erfolgen, wenn die minderjährige Person einen direkten Bezug zum Fahrzeug hat. In diesem Fall werden dann eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF-Formular) und Ausweise beider Erziehungsberechtigten benötigt. Ein direkter Bezug ist gegeben bei:
- Schwerbehinderung: Durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kann eine Steuervergünstigung durch das Zollamt gewährt werden.
- Vorlage eines Führerscheins: Der Minderjährige muss berechtigt sein, das Kraftfahrzeug führen zu dürfen (z. B. begleitetes Fahren für die PKW-Zulassung, Mofa-Führerschein für die Zulassung eines Leichtkraftrades)
- bei juristischen Personen (z. B. Gewerbe / Vereine):
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister / Gewerbeanmeldung (bzw. aus den entsprechenden Registern), aus der die hiesige Geschäftsanschrift (bzw. entsprechende Anschrift) und die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer / die Prokuristin bzw. der Prokurist (bzw. die entsprechenden verantwortlichen Personen) hervorgehen (nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht, die von der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer / der Prokuristin bzw. dem Prokuristen (bzw. von den entsprechenden verantwortlichen Personen) zu unterzeichnen ist
- Personalausweis der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers / der Prokuristin bzw. des Prokuristen (bzw. der entsprechenden verantwortlichen Personen) in Kopie
- bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
- ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)
Bei Neufahrzeugen aus dem Ausland ...
... ist, anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ein Kaufvertrag bzw. eine Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges sowie eine formlose Erklärung des Verkäufers vorzulegen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Bei Neufahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland ...
... ist, anstatt der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), ein Kaufvertrag bzw. eine Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges sowie eine formlose Erklärung des Verkäufers vorzulegen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Zusätzlich ist eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung mit vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 30,00 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Online-Dienste
Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Wunschkennzeichen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-245
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
-
- Datenbestätigung
- Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
-
- die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
- Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
-
- Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
- Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
-
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Formulare
Hinweise für Verden: Neuzulassung eines Fahrzeuges
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen
12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024
Stichwörter
Kfz-Zulassung, Zulassung, Autoanmeldung, Auto Zulassen, KFZ Neuanmeldung, KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Erstzulassung