Zulassung für Neufahrzeug

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Schaumburg: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Allgemeine Informationen

    Achtung!

    Es besteht jetzt für alle Kunden der Zulassungs- und Führerscheinstelle die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren!

    Zur Buchung eines Termins wählen Sie bitte über die Schaltfläche "Online-Terminvereinbarung" ihren Wunschstandort aus (Führerscheinstelle nur in Stadthagen).

    Eine telefonische Terminvereinbarung wird nicht angewandt!

    Es ist jedoch auch weiter möglich, ohne zuvor vereinbarten Termin mit Ihrem jeweiligen Anliegen vorzusprechen.

    Für die Autohändler ändert sich an dem bisherigen Verfahren nichts.

    Für die Zulassungsstellen in Stadthagen & Rinteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Außerdem sind auch weiterhin die Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten!

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

     Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.



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    Für die Autohändler ändert sich an dem bisherigen Verfahren nichts.

    Für die Zulassungsstellen in Stadthagen & Rinteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Außerdem sind auch weiterhin die Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten!

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.



    Online-Dienste

    Online Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt Standort Rinteln

    ID: L100040_530642995

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    Technisch erstellt am 23.12.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Online Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt Standort Stadthagen

    ID: L100040_530642996

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    Technisch erstellt am 23.12.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Online-KFZ

    ID: L100040_485951014

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    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde Stadthagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 20

    31655 Stadthagen

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05721 703-1700

    Fax: 05721 703-1730

    E-Mail: zulassung@schaumburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Info Telefon KFZ-Zulassung: 05721 703-1700 Sekretariat Verkehrsaufsicht: 05721 703-1113 oder -1134

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Schaumburg: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters, die nicht älter als 3 Monate ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
      • Alternativ: eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung.

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich

    • formlose, schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person und den Personalausweis sowie den Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll


    bei Firmen zusätzlich

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister mit der aktuellen Firmenadresse
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht bei Erledigung durch Dritte


    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich

    • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt


    bei Vereinen zusätzlich

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht


    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich

    • Einverständniserklärung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
    • deren Ausweise
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters, die nicht älter als 3 Monate ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
      • Alternativ: eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung.

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich

    • formlose, schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person und den Personalausweis sowie den Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll


    bei Firmen zusätzlich

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister mit der aktuellen Firmenadresse
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht bei Erledigung durch Dritte


    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich

    • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt


    bei Vereinen zusätzlich

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht


    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich

    • Einverständniserklärung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
    • deren Ausweise

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Schaumburg: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Eine Zulassung erfolgt

    • nur auf den Wohnort – bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz – . den Firmensitz/die Niederlassung.
    • als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.

    Bei nach dem Kauf vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), benötigen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person (z. B. TÜV-Gutachterin/TÜV-Gutachter).

    Eine Zulassung erfolgt

    • nur auf den Wohnort - bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz - . den Firmensitz/die Niederlassung.
    • als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister bzw. Gewerberegister eingetragen ist.

    Bei nach dem Kauf vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), benötigen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person (z. B. TÜV-Gutachterin/TÜV-Gutachter).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise für Schaumburg: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Im Landkreis Schaumburg werden Gebühr entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Im Landkreis Schaumburg werden Gebühr entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schaumburg: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.


    Bundesministerium der Finanzen SEPA KFZ Steuer

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.


    Bundesministerium der Finanzen SEPA KFZ Steuer

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, Zulassung, Autoanmeldung, Auto Zulassen, KFZ Neuanmeldung, KFZ-Zulassung, Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Erstzulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)