Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift

    ID: L100040_482811788

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz anmelden * Region

    ID: L100040_435941618

    Beschreibung

    Hier stellen Sie Ihren Antrag auf Neuzulassung eines Kfz.

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    Kfz Zulassung

    ID: L100040_482814534

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug online anmelden, ummelden oder abmelden.

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    Sprache

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    Wunschkennzeichen online reservieren

    ID: L100040_491624805

    Beschreibung

    Hier können Sie ihr Wunschkenneichen einfach und bequem online reservieren.

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Uetze: Zulassung von Neufahrzeugen

    Bürgerbüro (Kfz-Zulassungsstelle) der Gemeinde Uetze als Bevollmächtigte der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1-3

    30989 Gehrden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05108 64040

    E-Mail: buergerservice@gehrden.de

    E-Mail: zulassung@gehrden.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Parkmöglichkeiten: Parkplatz auf der Rückseite des Gebäudes (über Neue Straße)

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Uetze: Zulassung von Neufahrzeugen

      • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Leerbrief, wenn vorhanden)
      • Datenbestätigung im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
      • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

          • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

          • Alternativ:

              • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder

              • der Nachweis der Steuerbefreiung
      • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs. Der Vordruck ist bei der zuständigen Stelle erhältlich.



    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

      • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll



    bei Firmen zusätzlich:

      • Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
      • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht



    bei Vereinen zusätzlich:

      • Vereinsregisterauszug
      • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht



    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

      • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
      • deren Ausweise



    bei eingeführten Fahrzeugen zusätzlich:

      • EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung
      • den Kaufvertrag/die Rechnung
      • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EG-Ländern)

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise für Uetze: Zulassung von Neufahrzeugen

    In der Regel:
    Neuzulassung Kfz 27,00 €.
    Die genaue Gebühr kann abweichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug anmelden, ikfz, Fahrzeug-Zulassung, Fahrzeugneuanmeldung, Auto Zulassen, Zulassung, Kfz-Zulassung, Erstzulassung, KFZ-Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Autoanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de