Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Diese Leistungsbeschreibung umfasst Fahrzeuge die erstmalig zugelassen werden sollen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
-
- Datenbestätigung
- Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
-
- die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
- Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
-
- Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
- Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
-
- Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis
- SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
- gegebenenfalls Antrag auf Umsatzsteuer, wenn im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde
- bei Fahrzeugen, deren Herstellungsdatum vor mehr als 18 Monaten liegt, ist eine neue Hauptuntersuchungsbescheinigung vorzulegen.
Für die internetbasierte Zulassung zusätzlich:
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
bei importierten Fahrzeugen zusätzlich:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung ggf. ausländische Dokumente
- Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
- Kaufvertrag (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen - in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Für eine Neuzulassung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511 168-44918 vereinbaren
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen
12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung (GeBost) an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Infos zur Terminreservierung bei der KFZ-ZulassungsbehördeVor einem Besuch bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde bitten wir dringend darum, einen Termin zu vereinbaren. Kund*innen ohne Termin kommen derzeit nicht in das Dienstgebäude.
- Wunschkennzeichen
- Online-Terminvergabe bei der KFZ-Zulassungsbehörde
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Vollmacht (Kraftfahrzeugzulassungsbehörde)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter)
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung
- Zulassung für 100km/h (Anhänger)
- Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024
Stichwörter
Kfz-Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Autoanmeldung, Zulassung, Erstzulassung, KFZ-Zulassung, Auto Zulassen, Fahrzeug-Zulassung, ikfz, Kraftfahrzeug anmelden, Fahrzeugneuanmeldung