Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
      • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)

    Allgemeine Informationen

    Diese Leistungsbeschreibung umfasst Fahrzeuge die erstmalig zugelassen werden sollen.



    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift

    ID: L100040_482811788

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen

    ID: L100040_537960324

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    Kfz Zulassung

    ID: L100040_482814534

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    KFZ-Zulassungsbehörde: Termin buchen

    ID: L100040_537960327

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    Wunschkennzeichen online reservieren

    ID: L100040_491624805

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    Sprache

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    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)

    Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Fax: +49 511 168-41520

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

    • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Datenbestätigung
    • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
      • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
    • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
      • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
    • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
      • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Zulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)

    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder COC-Papier
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
    • Ausweis
    • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
    • gegebenenfalls Antrag auf Umsatzsteuer, wenn im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde
    • bei Fahrzeugen, deren Herstellungsdatum vor mehr als 18 Monaten liegt, ist eine neue Hauptuntersuchungsbescheinigung vorzulegen.

    Für die internetbasierte Zulassung zusätzlich:

    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
    • Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto

    bei importierten Fahrzeugen zusätzlich:

    • EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung ggf. ausländische Dokumente
    • Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
    • Kaufvertrag (nicht erforderlich bei EU-Ländern)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    bei Firmen zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen - in der Regel ein Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

    bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

    • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
    • deren Ausweise

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)

    Für eine Neuzulassung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511 168-44918 vereinbaren

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort. 

    Kosten

    30 Euro für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    10,20 Euro für die Wahl eines Wunschkennzeichen

    12,80 Euro für die Erstzulassung über ein i-Kfz-Portal

    Hinweise für Hannover: Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung (GeBost) an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 08.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung, KFZ Neuanmeldung, Autoanmeldung, Zulassung, Erstzulassung, KFZ-Zulassung, Auto Zulassen, Fahrzeug-Zulassung, ikfz, Kraftfahrzeug anmelden, Fahrzeugneuanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English