Zoo Genehmigung

    Zoo: Genehmigung

    Beschreibung

    Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.

    Nicht als Zoo gelten:

    • Zirkusse,
    • Tierhandlungen,
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild,
    • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.  

    Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.  

    Hinweise für Friesland: Zoo

    Allgemeine Informationen

    Zoo

    Zoos sind gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten:

    • Zirkusse,
    • Tierhandlungen,
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild,
    • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.  

    Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch den Landkreis Friesland. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.



    Allgemeine Informationen

    Zoo

    Zoos sind gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten:

    • Zirkusse,
    • Tierhandlungen,
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild,
    • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.

    Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch den Landkreis Friesland. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.



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    Technisch erstellt am 23.12.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 18.02.2025

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7710

    E-Mail: umwelt@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr J. Meier Stellvertreter: Herr T. Wehmeyer

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Tiergarten, Zoogenehmigung, Tierhaltung, Tierpark, Tierschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024