Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert werden

    • der Neubau,
    • der Erwerb,
    • die Modernisierung
    • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    für

    • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

    oder

    • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung erhalten?

      • Familien mit zwei oder mehr Kindern
      • Haushalte mit mindestens einem Kind und einem älteren Menschen (über 60 Jahre)
      • Menschen mit Behinderungen

    Voraussetzungen:

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
    • Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein.

    • Die Belastung muss auf Dauer tragbar sein.
    • Die angemessene Unterbringung des Haushalts muss gewährleistet sein.
    • Bei Kauf/ Erwerb müssen Kosten für Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von min. 5.000,- € anfallen.

    Was kann gefördert werden:

    • Neubau
    • Kauf/ Erwerb
    • energetische Modernisierung
    • Ausbau/ Erweiterung (altersgerecht, wegen Behinderung oder aufgrund der Familiengröße)

       Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung erhalten?

      • Familien mit zwei oder mehr Kindern
      • Haushalte mit mindestens einem Kind und einem älteren Menschen (über 60 Jahre)
      • Menschen mit Behinderungen

    Voraussetzungen:

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 % der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
    • Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein.

    • Die Belastung muss auf Dauer tragbar sein.
    • Die angemessene Unterbringung des Haushalts muss gewährleistet sein.
    • Bei Kauf/ Erwerb müssen Kosten für Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von min. 5.000,- € anfallen.

    Was kann gefördert werden:

    • Neubau
    • Kauf/ Erwerb
    • energetische Modernisierung
    • Ausbau/ Erweiterung (altersgerecht, wegen Behinderung oder aufgrund der Familiengröße)

      Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485342685

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Melle. Im Bauinfocenter (Telefondurchwahl 05422 965-444) werden Sie weitergeleitet an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 6 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-1150

    Fax: 0541 501-61150

    E-Mail: kontaktcenterfd6@Lkos.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2012

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 14a

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-444

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Neben den besonderen Antragsformularen sind u. a. Einkommensnachweise, Bauzeichnungen, Finanzierungsnachweise und eine Schufa-Auskunft einzureichen.

    Neben den besonderen Antragsformularen sind u. a. Einkommensnachweise, Bauzeichnungen, Finanzierungsnachweise und eine Schufa-Auskunft einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Melle oder bei der NBank.

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Melle oder bei der NBank.

    Voraussetzungen

    • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
    • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
    • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
    • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
    • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
    • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
    • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
    • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
    • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
    • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
    • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

    Fristen

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Eine Vorauswahl der eingereichten Anträge findet einmal monatlich bei der NBank statt. Für die Hauptantragsstellung wird Ihnen anschließend eine angemessene Frist (in der Regel 6 Wochen) gesetzt.

    Eine Vorauswahl der eingereichten Anträge findet einmal monatlich bei der NBank statt. Für die Hauptantragsstellung wird Ihnen anschließend eine angemessene Frist (in der Regel 6 Wochen) gesetzt.

    Bearbeitungsdauer

    Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
    • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Bei der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

    Seitens der Stadt Melle fallen keine weiteren Gebühren an.

    Bei der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

    Seitens der Stadt Melle fallen keine weiteren Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Melle: Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

    Weitere Fördermöglichkeiten:

    Wer selbst genutzten Wohnraum energiesparend modernisieren will, kann mit dem Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen unterstützt werden. Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der NBank zu stellen.

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können ergänzend zur Hausbank bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe oder Ihrer Hausbank.

    Weitere Fördermöglichkeiten:

    Wer selbst genutzten Wohnraum energiesparend modernisieren will, kann mit dem Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen unterstützt werden. Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der NBank zu stellen.

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können ergänzend zur Hausbank bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie bei der KfW-Bankengruppe oder Ihrer Hausbank.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 21.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Bau eines Eigenheimes, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024