Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Hinweise für Artland: Kfz-Zulassung: Wiederzulassung / Gebrauchtwagen
Die Wiederzulassung gilt für Gebrauchtfahrzeuge
- aus einem Nicht-EU-Land
- aus einem EU-Land
- die vorher in der Samtgemeinde zugelassen waren
- die vorher außerhalb zugelassen waren
Die Wiederzulassung gilt für Gebrauchtfahrzeuge
- aus einem Nicht-EU-Land
- aus einem EU-Land
- die vorher in der Samtgemeinde zugelassen waren
- die vorher außerhalb zugelassen waren
Hinweise für Artland: Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Seit dem 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online wieder zuzulassen:
Online-Zulassung (internetbasierte Fahrzeugzulassung)
Seit dem 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online wieder zuzulassen:
Online-Zulassung (internetbasierte Fahrzeugzulassung)
Online-Dienst
Kraftfahrzeug Wiederzulassung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle
Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:
- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Fürstenau,
- Gemeinde Bad Essen,
- Gemeinde Bohmte
- Gemeinde Wallenhorst
- Kreishaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen
Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten zehn Zulassungsstellen im Kreisgebiet angeboten:
- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück
- Stadt Bramsche,
- Stadt Georgsmarienhütte,
- Stadt Melle,
- Samtgemeinde Artland,
- Samtgemeinde Fürstenau,
- Gemeinde Bad Essen,
- Gemeinde Bohmte
- Gemeinde Wallenhorst
- Kreishaus.
Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen
Ansprechpartner
Samtgemeinde Artland - Fachbereich 3 - Finanzen, Organisation/IT und Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr Sa. 09:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag KFZ-Zulassung_Vollmacht
Checkliste_Was benötige ich für die Zulassung bzw. Änderung eines Kraftfahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugzulassung
Einverständniserklärung der Eltern über die Zulassung eines Kfz auf den Namen ihrer Kinder
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
Ordnung und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05431 182-114
Fax: 05431 182-506
Kontaktperson
Frau Ströcker
Herr Landwehr
Frau Hartmann
Frau Schohaus
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
erforderliche Unterlagen
-
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Voraussetzungen
-
Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk
Hinweise für Artland: Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Für die Online-Zulassung:
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
- Das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind. Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- Das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
Für die Online-Zulassung:
- Sie Einwohner des Landkreises Osnabrück sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter "Ausweis-App2" besitzen
- Das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind. Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- Das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen. Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Artland: Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Für die Online-Wiederzulassung:
- Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.
- Im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Die Daten des neuen Personalausweises (nPA) werden in dem Zuge automatisiert auf exakte Übereinstimmung mit den angegebenen Daten in der Versicherungsbestätigung geprüft. Da bereits vermehrt die Problemkonstellation aufkam, dass die vom Versicherer aufgenommenen VN-/Halter- und Adressdaten in der eVB nicht exakt mit den im nPA angegebenen Halter- und Adressdaten übereinstimmen, wird empfohlen eine eVB mit abweichenden Halter zu erzeugen.
- Die Zulassung eines Oldtimers, sowie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Saisonkennzeichen steht im Online-Dienst derzeit noch nicht zu Verfügung.
- Ist die Online- Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis nicht freigeschaltet, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt
Für die Online-Wiederzulassung:
- Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.
- Im Rahmen der internetbasierten Wiederzulassung wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Die Daten des neuen Personalausweises (nPA) werden in dem Zuge automatisiert auf exakte Übereinstimmung mit den angegebenen Daten in der Versicherungsbestätigung geprüft. Da bereits vermehrt die Problemkonstellation aufkam, dass die vom Versicherer aufgenommenen VN-/Halter- und Adressdaten in der eVB nicht exakt mit den im nPA angegebenen Halter- und Adressdaten übereinstimmen, wird empfohlen eine eVB mit abweichenden Halter zu erzeugen.
- Die Zulassung eines Oldtimers, sowie die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Saisonkennzeichen steht im Online-Dienst derzeit noch nicht zu Verfügung.
- Ist die Online- Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis nicht freigeschaltet, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Hinweise für Osnabrück: Zulassungsstelle
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle
Stichwörter
Kraftfahrzeug Zulassung wieder