Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung
Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung
Das Fahrzeug war bereits in Oldenburg auf den eigenen Namen zugelassen und ist zur Zeit außer Betrieb gesetzt. Nun soll das Fahrzeug wieder angemeldet werden.
Wenn die alten Schilder das blaue EU-Zeichen enthalten und bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurden, können die Schilder weiter benutzt werden, sofern diese unbeschädigt sind. Diese Kennzeichenreservierung gilt nur für das außerbetriebgesetzte Fahrzeug und besteht nicht länger als 1 Jahr.
Online-Dienst
i-Kfz - Internetbasierte Zulassung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) (während der ersten 36 Monate nach Erstzulassung nicht erforderlich)
- Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Bisherige Kennzeichenschilder (falls diese reserviert wurden)
Zusätzlilche Unterlagen, wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:
- Schriftliche Vollmacht (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.
Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten können der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten entnommen werden (siehe unter Reiter Dokumente/Anträge).
Online-Wiederzulassung:
Seit dem 1. Oktober 2017 können Fahrzeuge auf die bisherige Halterin/den bisherigen Halter unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens und in demselben Zulassungsbezirk online wieder zugelassen werden. Das Kennzeichen muss bei der Außerbetriebsetzung reserviert worden und die Reservierungsfrist noch nicht abgelaufen sein. Die Online-Wiederzulassung ist nur für natürliche Personen möglich.
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, die mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen ist (Ausgabe nach dem 1. Januar 2015),
- neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Lesegerät
- elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) des Versicherers
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Eintrag im HU-Register für eine nach dem 1. Oktober 2017 durchgeführten Hauptuntersuchung)
- Es muss ein Sepa-Lastschrift-Mandats für den Einzug der Kfz-Steuer erteilt werden.
Nach der erfolgreichen Online-Wiederzulassung werden die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Siegelplaketten zum Anbringen auf die Kennzeichen zugeschickt.
Hinweis: Das Fahrzeug darf erst zu dem in dem Schreiben genannten Wiederzulassungsdatum in Betrieb genommen werden.
Die Gebühr für die Online-Wiederzulassung beträgt 12,50 Euro zuzüglich Versandkosten in Höhe von 4,57 Euro und ist direkt im Verfahren zu zahlen.
Die Online-Wiederzulassung können Sie auf der rechten Seite aufrufen. Alle notwendigen Schritte werden dort erläutert.
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung
Voraussetzungen
-
Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung
Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz. Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
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Wichtiger Hinweis
Wiederzulassungen aufgrund einer erfolgten zwangsweisen Außerbetriebssetzung, zum Beispiel wegen eines Versicherungsmangels, werden ausschließlich im Bürgerbüro Nord bearbeitet.
Für die Wiederzulassung Ihres Kfz kommen Sie bitte in das Bürgerbüro. Dort können Sie die Zulassung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können die Wiederzulassung auch online beantragen. Hierfür steht Ihnen das i-Kfz-Portal zur Verfügung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
23,90 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeug Zulassung wieder