Wiederzulassung eines Fahrzeugs

    Beschreibung

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Zulassung

    Das Fahrzeug war bereits in Oldenburg auf den eigenen Namen zugelassen und ist zur Zeit außer Betrieb gesetzt. Nun soll das Fahrzeug wieder angemeldet werden.

    Wenn die alten Schilder das blaue EU-Zeichen enthalten und bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurden, können die Schilder weiter benutzt werden, sofern diese unbeschädigt sind. Diese Kennzeichenreservierung gilt nur für das außerbetriebgesetzte Fahrzeug und besteht nicht länger als 1 Jahr.

    Online-Dienst

    i-Kfz - Internetbasierte Zulassung

    ID: L100040_466676994

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate

    • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
      • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
      • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gültiger Ausweis oder Pass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
    • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) (während der ersten 36 Monate nach Erstzulassung nicht erforderlich)
    • Neuer elektronischer Versicherungsnachweis zum Abruf (evB-A) von Ihrer Versicherung (7-stellige Zeichenfolge)
    • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
    • Bisherige Kennzeichenschilder (falls diese reserviert wurden)

    Zusätzlilche Unterlagen, wenn eine andere Person den Zulassungsvorgang vornimmt:

    • Schriftliche Vollmacht (siehe unter dem Reiter Dokumente/Anträge)
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Wenn eine juristische Person den Zulassungsvorgang vornimmt, werden zusätzlich zu den gängigen Unterlagen weitere Dokumente benötigt.

    Diese variieren in Abhängigkeit zur Rechtsstellung. Die Einzelheiten können der Übersicht zu weiteren benötigten Dokumenten entnommen werden (siehe unter Reiter Dokumente/Anträge).

    Online-Wiederzulassung:
    Seit dem 1. Oktober 2017 können Fahrzeuge auf die bisherige Halterin/den bisherigen Halter unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens und in demselben Zulassungsbezirk online wieder zugelassen werden. Das Kennzeichen muss bei der Außerbetriebsetzung reserviert worden und die Reservierungsfrist noch nicht abgelaufen sein. Die Online-Wiederzulassung ist nur für natürliche Personen möglich.

    Benötigt werden:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I, die mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen ist (Ausgabe nach dem 1. Januar 2015),
    • neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • Lesegerät
    • elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) des Versicherers
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Eintrag im HU-Register für eine nach dem 1. Oktober 2017 durchgeführten Hauptuntersuchung)
    • Es muss ein Sepa-Lastschrift-Mandats für den Einzug der Kfz-Steuer erteilt werden.

    Nach der erfolgreichen Online-Wiederzulassung werden die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Siegelplaketten zum Anbringen auf die Kennzeichen zugeschickt.

    Hinweis: Das Fahrzeug darf erst zu dem in dem Schreiben genannten Wiederzulassungsdatum in Betrieb genommen werden.

    Die Gebühr für die Online-Wiederzulassung beträgt 12,50 Euro zuzüglich Versandkosten in Höhe von 4,57 Euro und ist direkt im Verfahren zu zahlen.

    Die Online-Wiederzulassung können Sie auf der rechten Seite aufrufen. Alle notwendigen Schritte werden dort erläutert.

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Voraussetzungen

    • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

    Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz. Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

    § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

    Wichtiger Hinweis

    Wiederzulassungen aufgrund einer erfolgten zwangsweisen Außerbetriebssetzung, zum Beispiel wegen eines Versicherungsmangels, werden ausschließlich im Bürgerbüro Nord bearbeitet.

    Für die Wiederzulassung Ihres Kfz kommen Sie bitte in das Bürgerbüro. Dort können Sie die Zulassung beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können die Wiederzulassung auch online beantragen. Hierfür steht Ihnen das i-Kfz-Portal zur Verfügung.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

    Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

    23,90 Euro Verwaltungsgebühren

    Weitere Gebühren fallen gegebenenfalls zusätzlich an:

    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug Zulassung wieder

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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