Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
Möchten Sie Ihr außer Betrieb gesetztes ("abgemeldetes") Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen (wieder zulassen)?
Sie als Halter des Fahrzeugs oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter können im BürgerService einen Antrag auf Wiederzulassung stellen. Ein Formular für die Vollmacht finden Sie unten.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
Formulare
Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
Formulare
Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
Internet
Formulare
Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Formulare
Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
-
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (EVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
- Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Bevollmächtigte / Vertreter:
ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten - für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass - für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
Voraussetzungen
-
Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)
Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?
Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.
Weitere Informationen und zum Portal:
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
Keine. Wenn Sie die vollständigen Fahrzeugpapiere aufbewahren, können Sie das Fahrzeug damit jederzeit wieder zulassen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
Die Gebühr für die Wiederinbetriebnahme beträgt mindestens 23,90 EUR, wenn Sie den Antrag im BürgerService stellen. Beantragen Sie die Wiederinbetriebnahme internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 11,80 EUR.
Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.
Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.
Wenn Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert haben, können Sie es für die Wiederzulassung des Fahrzeuges verwenden (dies ist der Regelfall).
Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet und eine neue Erkennungsnummer zugeteilt werden.
Für
- die Umkennzeichnung
- ggf. das Wunschkennzeichen
- ggf. die Reservierung
wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte bei Bedarf im BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
- KFZ-Zulassung: internetbasierte Zulassung und Abmeldung (iKFZ)
- Link i-Kfz-Portal Landkreis HarburgDirektlink zum i-Kfz-Portal
- Link BundID-KontoLink zur Homepage BundID-Konto
- ZOLL KFZ-SteuerAllgemeine Infos und Merkblätter zur KFZ-Steuer ab 01.02.2014
- Kontakt Hauptzollamt Hannover, Standort Lüneburg
- Broschüre BürgerServiceBroschüre BürgerService 2015
- Online-Terminvergabe Landkreis HarburgTermine im BürgerService, Führerscheinstelle, Migration
- Befreiung oder Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer für Schwerbehinderte Erteilung
- ZOLL Steuerberechnung KFZ-SteuerAufstellung der Berechnung der KFZ-Steuer nach Fahrzeugarten
- Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
- Kraftfahrzeugsteuer
- Link zur Homepage Ausweisapp2Ausweisapp2-Homepage des Bundes mit Infos
- KFZ-Zulassung: Wunschkennzeichen
- Link Unternehmenskonto BundHomepage Bund zum Unternehmenskonto
- Kundeninformation i-Kfz internetbasierte Zulassung 2023.pdf
- Checkliste: Welche Unterlagen muss ich vorlegen?Vorzulegende Unterlagen bei verschiedenen Zulassungsvorgängen
- KFZ-Steuer: Steuerbefreiung für Fahrzeuge, grünes Kennzeichen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeug Zulassung wieder