Wiederzulassung eines Fahrzeugs

    Beschreibung

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Allgemeine Informationen

    Möchten Sie Ihr außer Betrieb gesetztes ("abgemeldetes") Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen (wieder zulassen)?

    Sie als Halter des Fahrzeugs oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter können im BürgerService einen Antrag auf Wiederzulassung stellen. Ein Formular für die Vollmacht finden Sie unten.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Harburg

    ID: L100040_482436640

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Ansprechpartner

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Formulare

    Kraftfahrzeug Wiederzulassung - elektronische Antragstellung
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate

    • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
      • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
      • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Versicherungsbestätigung (EVB)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
    • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
    • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

    zusätzlich bei Beantragung:

    • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
      ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
    • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
      Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
      komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Voraussetzungen

    • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


    Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


    Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

    Weitere Informationen und zum Portal:




    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Keine. Wenn Sie die vollständigen Fahrzeugpapiere aufbewahren, können Sie das Fahrzeug damit jederzeit wieder zulassen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Die Gebühr für die Wiederinbetriebnahme beträgt mindestens 23,90 EUR, wenn Sie den Antrag im BürgerService stellen. Beantragen Sie die Wiederinbetriebnahme internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 11,80 EUR.

    Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

    Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.



    Wenn Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert haben, können Sie es für die Wiederzulassung des Fahrzeuges verwenden (dies ist der Regelfall).

    Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet und eine neue Erkennungsnummer zugeteilt werden.

    Für

    • die Umkennzeichnung
    • ggf. das Wunschkennzeichen
    • ggf. die Reservierung

    wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte bei Bedarf im BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug Zulassung wieder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de