Wiederzulassung eines Fahrzeugs

    Beschreibung

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Allgemeine Informationen

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig sind eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder die Eintragung anderer Änderungen möglich.



    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Allgemeine Informationen

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig sind eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder die Eintragung anderer Änderungen möglich.



    Online-Dienst

    Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

    ID: L100040_535636277

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Einbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Hullerser Str. 19

    37574 Einbeck

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 7088231

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
    Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zulassungsstelle Northeim

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Menzel-Str. 7

    37154 Northeim

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 708529

    E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-northeim.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
    Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zulassungsstelle Uslar

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Str. 10

    37170 Uslar

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 7088363

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
    Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate

    • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
      • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
      • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

      • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
      • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt: 

          • Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn dort Änderungen eingetragen werden müssen)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
      • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
        • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. 
      • Alternativ:

          • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

          • Nachweis der Steuerbefreiung
      • noch vorhandene Kennzeichenschilder
      • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen

          • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
      • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen

          • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          • Zulassungsbescheinigung TeillII

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

      • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

      • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
      • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht.

    bei Vereinen zusätzlich:

      • aktueller Vereinsregisterauszug
      • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

      • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
      • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

      • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
      • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

      • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
      • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:

          • Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn dort Änderungen eingetragen werden müssen)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
      • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
        • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
      • Alternativ:

          • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

          • Nachweis der Steuerbefreiung
      • noch vorhandene Kennzeichenschilder
      • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen

          • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
      • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen

          • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          • Zulassungsbescheinigung TeillII

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

      • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

      • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
      • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht.

    bei Vereinen zusätzlich:

      • aktueller Vereinsregisterauszug
      • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

      • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
      • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

      • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
      • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Zulassung wieder

    Den am PC ausfüllbaren Vordruck eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter www.zoll.de in der Rubrik Formulare und Merkblätter. Suchbegriff: SEPA
    Den am PC ausfüllbaren Vordruck eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter www.zoll.de in der Rubrik Formulare und Merkblätter. Suchbegriff: SEPA

    Voraussetzungen

    • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    • Das betreffende Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt und soll auf den in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Halter im selben Zulassungsbezirk zugelassen werden.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    • Das betreffende Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt und soll auf den in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Halter im selben Zulassungsbezirk zugelassen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    HU- und SP-Fristen dürfen nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    HU- und SP-Fristen dürfen nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der GebOSt.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der GebOSt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Versicherungsbestätigung muss nachgewiesen werden können.

    Ein Wunschkennzeichen kann schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch über das Wunschkennzeichen im Portal Landkreis Northeim erfolgen.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Versicherungsbestätigung muss nachgewiesen werden können.

    Ein Wunschkennzeichen kann schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch über das Wunschkennzeichen im Portal Landkreis Northeim erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug Zulassung wieder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)