Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig sind eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder die Eintragung anderer Änderungen möglich.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig sind eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder die Eintragung anderer Änderungen möglich.
Online-Dienst
Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Einbeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 7088231
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
Zulassungsstelle Northeim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 708529
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
Zulassungsstelle Uslar
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 7088363
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Kraftfahrzeug Wiederzulassung – elektronische Antragstellung
erforderliche Unterlagen
-
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
-
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
-
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
-
- Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn dort Änderungen eingetragen werden müssen)
-
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters – sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
-
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
-
- Alternativ:
-
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
-
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
- Alternativ:
-
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
-
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
-
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung TeillII
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
-
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
-
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
-
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht.
bei Vereinen zusätzlich:
-
- aktueller Vereinsregisterauszug
-
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
-
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
-
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
-
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
-
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
-
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
-
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
-
- Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn dort Änderungen eingetragen werden müssen)
-
- Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:
-
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
-
- Alternativ:
-
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
-
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
- Alternativ:
-
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
-
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
-
- Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung TeillII
-
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
-
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
-
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
-
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht.
bei Vereinen zusätzlich:
-
- aktueller Vereinsregisterauszug
-
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
-
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
-
- deren Ausweise
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
-
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
-
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Zulassung wieder
Voraussetzungen
-
Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
- Das betreffende Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt und soll auf den in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Halter im selben Zulassungsbezirk zugelassen werden.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
- Das betreffende Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt und soll auf den in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Halter im selben Zulassungsbezirk zugelassen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
HU- und SP-Fristen dürfen nicht abgelaufen sein.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
HU- und SP-Fristen dürfen nicht abgelaufen sein.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der GebOSt.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der GebOSt.
Hinweise (Besonderheiten)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Versicherungsbestätigung muss nachgewiesen werden können.
Ein Wunschkennzeichen kann schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch über das Wunschkennzeichen im Portal Landkreis Northeim erfolgen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Versicherungsbestätigung muss nachgewiesen werden können.
Ein Wunschkennzeichen kann schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch über das Wunschkennzeichen im Portal Landkreis Northeim erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung (auch im Online-Verfahren)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeug Zulassung wieder
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