Wiederzulassung eines Fahrzeugs

    Beschreibung

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    Allgemeine Informationen

    Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig sind eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder die Eintragung anderer Änderungen möglich.



    Online-Dienst

    Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

    ID: L100040_535636277

    Beschreibung

    Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Northeim (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate

    • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen
      • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen
      • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
    • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

      • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate
      • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin/des einzutragenden Halters - sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt:

          • Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn dort Änderungen eingetragen werden müssen)
      • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
      • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
        • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
      • Alternativ:

          • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder

          • Nachweis der Steuerbefreiung
      • noch vorhandene Kennzeichenschilder
      • Wiederzulassung eines Fahrzeugs ohne Veränderungen

          • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
      • Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit Veränderungen

          • Gutachten nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          • Zulassungsbescheinigung TeillII

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

      • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

      • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
      • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht.

    bei Vereinen zusätzlich:

      • aktueller Vereinsregisterauszug
      • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

    bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

      • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
      • deren Ausweise

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

      • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
      • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Zulassung wieder

    Den am PC ausfüllbaren Vordruck eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter www.zoll.de in der Rubrik Formulare und Merkblätter. Suchbegriff: SEPA

    Voraussetzungen

    • Zulassung nur auf die Halterin/den Halter im alten Zulassungsbezirk

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    • Das betreffende Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt und soll auf den in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Halter im selben Zulassungsbezirk zugelassen werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    HU- und SP-Fristen dürfen nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    Die Gebühren richten sich nach den Bestimmungen der GebOSt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die ausgefüllte Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Versicherungsbestätigung muss nachgewiesen werden können.

    Ein Wunschkennzeichen kann schon vor der Wiederzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch über das Wunschkennzeichen im Portal Landkreis Northeim erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeug Wiederzulassung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeug Zulassung wieder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de