Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
Online-Dienst
Eintragung einer Übermittlungssperre
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postfachadresse
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
Internet
Einwohner- und Meldewesen
Kontaktperson
Frau Plaßmeyer (Sachbearbeitung FB IV)
Frau Haarjohann (Sachbearbeitung FB IV, Standesbeamtin)
Frau Schockmann (Sachbearbeitung FB IV)
Herr Bergmann (Sachbearbeitung FB IV)
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Neuenkirchen: Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Auskunftssperren, Daten sperren