Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
Hinweise für Melle: Übermittlungssperre
Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
Online-Dienst
Einrichtung einer Übermittlungssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Bruchmühlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Buer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Gesmold
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Neuenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Oldendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Riemsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgerbüro Wellingholzhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 - 12.30 Uhr Do. 09.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: 09.00 - 12.30 Uhr
Internet
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Hinweise für Melle: Übermittlungssperre
Antrag
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Hinweise für Melle: Übermittlungssperre
Auskunfts- und Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Übermittlungssperre
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Daten sperren, Auskunftssperren