Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Online-Dienst

    Online Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100040_475755698

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Molbergen - Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cloppenburger Straße 12

    49696 Molbergen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04475 9494-90

    Telefon Festnetz: 04475 9494-12

    E-Mail: meldeamt@molbergen.de

    Bankverbindung

    Gemeindeverwaltung Molbergen

    Empfänger: Gemeindeverwaltung Molbergen

    IBAN: DE33 2805 0100 0080 3401 93

    BIC: SLZODE22XXX

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auskunftssperren, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de