Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Emden

    ID: L100040_475752060

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frickensteinplatz 2

    26721 Emden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr * Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr * Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4921 87101800

    Telefon Festnetz: +49 4921 871800

    E-Mail: 433@emden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Daten sperren, Auskunftssperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English