Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Online-Dienst

    Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100040_448324455

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 3

    31848 Bad Münder am Deister

    Parkplätze

    • Parkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Steinhof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Steinhof
      Anzahl: 23  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Feuerteich
      Linie:
      • Bus: 10,15,16,17,18

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht mit Hilfe

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05042 943-153

    Telefon Festnetz: 05042 943-111

    E-Mail: servicebuero@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 3

    31848 Bad Münder am Deister

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr - 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 05042 943-153

    Telefon Festnetz: 05042 943-111

    E-Mail: service-buero@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auskunftssperren, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de