Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Online-Dienst

    Beantragung einer Übermittlungssperre

    ID: L100040_526750448

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie Widerspruch gegen Datenübermittlungen einlegen. Jede Person hat gemäß § 50 Absatz 5 und § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung seiner Daten aus dem Melderegister an bestimmte Empfänger zu widersprechen. Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz können beantragt werden für die Empfänger Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschäften über Alters- und Ehejubiläen Adressbuchverlage Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial. Das Mindestalter für die Beantragung von Übermittlungssperren beträgt 16 Jahre.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf - 33 - Bürgerbüro/ Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittaplatz 4

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr --------------------------------------------------

    Kontakt

    Fax: 05136 898-212

    Telefon Festnetz: 05136 898-244

    E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bürgerbüro ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auskunftssperren, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de