Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Beschreibung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.
Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.
Online-Dienst
Übermittlungssperren beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.
Ansprechpartner
Einwohnerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unter können Sie einen Termin vereinbaren. Achtung! Geänderte telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0551 400-4044
E-Mail: meldeamt@goettingen.de
Kontaktperson
Service-Hotline Einwohnermeldehalle
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Voraussetzungen
Hinweise für Göttingen: Übermittlungssperre beantragen
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren reicht es aus, wenn bei der Gemeinde, in der die Person wohnt, Widerspruch gegen die entsprechende Auskunftserteilung eingelegt wird. Für einen solchen Widerspruch muss keine Begründung abgeben werden, ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013
Stichwörter
Daten sperren, Auskunftssperren