Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Wittingen

    ID: L100040_547120331

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Wittingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 35

    29378 Wittingen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen
    • Haltestelle: Wittingen, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 120, 121, 125, 137, 138

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05831 261-212

    Fax: 05831 262-0

    Telefon Festnetz: 05831 261-215

    Telefon Festnetz: 05831 261-213

    Telefon Festnetz: 05831 261-214

    E-Mail: stadt@wittingen.eu

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Daten sperren, Auskunftssperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de