Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Verden (Aller): Vorläufiger Reisepass
Stadt Verden, Bürgerbüro
Stadt Verden, Bürgerbüro
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Verden (Aller): Vorläufiger Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
Kosten
Gebühr 26.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
vorübergehender Reisepass, Urlaub