Reisepass Ausstellung vorläufigOnline erledigen

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_484820393

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Beverstedt - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    27616 Beverstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladeplatz Elektromobilität
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: VBN-Plus Sammeltaxi
      Linie:
      • Bus: AST 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 59
    • Haltestelle: VBN Niedersachsen, Rathaus Beverstedt
      Linie:
      • Bus: Linien 558/559, 567/571, 575, 579

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04747 181-50

    Telefon Festnetz: 04747 181-0

    E-Mail: info@gemeinde-beverstedt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Beverstedt

    Empfänger: Gemeinde Beverstedt

    IBAN: DE58 2926 5747 4840 4004 00

    BIC: GENODEF1BEV

    Bankinstitut: Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland

    Gemeinde Beverstedt

    Empfänger: Gemeinde Beverstedt

    IBAN: DE51 2925 0000 0139 3311 90

    BIC: BRLADE21BRS

    Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Kosten

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de