• Varel (Landkreis Friesland, Niedersachsen)
Personalausweis Ausstellung vorläufig

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

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Version

Technisch erstellt am 28.04.2023

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

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Version

Technisch erstellt am 03.10.2024

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Windallee 4

26316 Varel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 04451 126-190

Fax: 04451 126-193

E-Mail: meldeamt@varel.de

Version

Technisch erstellt am 02.07.2022

Technisch geändert am 30.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Hinweise für Varel: Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

  • Personenstandsurkunde
    • Ledig: Geburtsurkunde
    • Verheiratet: Heiratsurkunde
    • Geschieden: Heiratsurkunde
    • Verwitwet: Heiratsurkunde
  • Ggf. Namensänderungsurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Bei Verlust

    • Vorlage einer Verlustanzeige
  • Personenstandsurkunde
    • Ledig: Geburtsurkunde
    • Verheiratet: Heiratsurkunde
    • Geschieden: Heiratsurkunde
    • Verwitwet: Heiratsurkunde
  • Ggf. Namensänderungsurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass

Bei Verlust

  • Vorlage einer Verlustanzeige

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Fristen

Geltungsdauer: 3 Monate

Kosten

Gebühr 10.0 EUR

Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Hinweise für Varel: Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Perso, Ausweis beantragen, Neuer PA, Ausweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Personalausweis, Personaldokument, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Beantragung, PA, Identitätsnachweis, Identitätsdokument

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024