Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100040_397525902

    Beschreibung

    Für eine Online-Terminvereinbarung folgen Sie dem nachstehenden Link. Sie erhalten nach Abschluss der Terminauswahl einen Link an Ihre E-Mailadresse übersandt, den Sie bitte innerhalb einer Stunde bestätigen. Schon haben Sie Ihren Wunschtermin. Ein Betreten des Rathaus ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100040_574555307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Verden (Aller): Vorläufiger Personalausweis

    Stadt Verden, Bürgerbüro

    Stadt Verden, Bürgerbüro

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-385

    Fax: 04231 12-205

    E-Mail: buergerbuero@verden.de

    Weitere Informationen

    Eine Online-Terminvereinbarung oder telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Das Team des Bürgerbüros ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139.

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Stadt Verden (Aller))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Verden (Aller): Vorläufiger Personalausweis

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
    • Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen unter 16 Jahren
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
    • Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen unter 16 Jahren

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, PA, vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)