Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
Sie benötigen dringend einen Personalausweis? Ihr beantragter Personalausweis wird aber nicht rechtzeitig fertig? In diesem Fall stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus.
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Stadt Hannover - 32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
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Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Stadt Hannover - 32.11.2 - Bürgeramt Döhren
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Stadt Hannover - 32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
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Stadt Hannover - 32.11.4 - Bürgeramt Linden
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Stadt Hannover - 32.11.5 - Bürgeramt Aegi
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Stadt Hannover - 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
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Stadt Hannover - 32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
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Stadt Hannover - 32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
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Stadt Hannover - 32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
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Ist rollstuhlgerecht
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Fax: +49 511 168-32787
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
- Ihr bisheriger Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- ersatzweise Ihr Reisepass bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Hochformat (45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als drei Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.
- bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe "Anträge und Formulare") sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragsstellung erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich in den Bürgerämtern beantragt werden. Die Antragsstellung findet direkt am Bedienplatz statt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und die Gebühr entrichten. Die Ausstellung erfolgt in der Regel am selben Tag.
Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie den neuen regulären Personalausweis beantragen.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
Sie können Ihren vorläufigen Personalausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: EUR 10,00
Bitte zahlen Sie die Gebühr bei Antragstellung möglichst mit girocard (EC).
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
- In allen Bürgerämtern und im HannoverServiceCenter am Schützenplatz kann in Selbstbedienung ein biometrisches Foto erstellt werden. Die Gebühr von 6,- Euro wird bei der Antragstellung abgerechnet.
Bitte kommen Sie bei Bedarf 15 Minuten vor dem Termin. Für Kinder, die noch nicht eigenständig stehen können, ist weiterhin ein Foto mitzubringen. - Soweit der Personalausweis vor Erreichen des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, sind eine Einverständniserklärung (siehe "Links und Downloads") der Sorgeberechtigten sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich.
- Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss mit Hauptwohnung in Hannover gemeldet sein.
- Sofern Sie ein Dokument benötigen und aktuell nicht in Hannover mit Hauptwohnung gemeldet sind, erreichen Sie uns zur Klärung Ihres Anliegens per E-Mail unter meldewesen@hannover-stadt.de.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Hinweise für Hannover: Ausweisdokumente: Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
Personalausweis, Beantragung, Ausweis, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, Personaldokument, PA, Perso, vorläufiger Personalausweis, vorübergehend, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen