Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    Allgemeine Informationen

    Ersatz von beschädigten Kennzeichen:

    ein beschädigtes oder unleserlich gewordenes Kennzeichen soll erneuert werden (Reparatur):
    Wenn ein oder beide Kennzeichenschild(er) Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, können Sie sich neue anfertigen lassen. Dabei werden die alten Kennzeichen zur Entstemplung benötigt. Der Antrag kann formlos persönlich oder durch einen Vertreter gestellt werden. Wenn durch Vertreter/Händler beantragt, bitte den Antrag (s.u.) verwenden).


    das/die beschädigte(n) Zulassungssiegel und/oder die beschädigte HU-Plakette soll ersetzt werden

    Wenn das Zulassungssiegel oder HU-Prüfplakette beschädigt wurde oder sich vom Kennzeichen löst, müssen Sie dafür sorgen, dass neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden. Legen Sie dazu bitte das/die Kennzeichen, die ZB I sowie den letzten HU-Bericht vor, falls auch die HU-Plakette ersetzt werden soll.

    Bitte beachten Sie, dass bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen eine Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen erforderlich wird. Infos dazu finden Sie hier:
    Verlust Kennzeichen
    Diebstahl Kennzeichen



    Allgemeine Informationen

    Ersatz von beschädigten Kennzeichen:

    ein beschädigtes oder unleserlich gewordenes Kennzeichen soll erneuert werden (Reparatur):
    Wenn ein oder beide Kennzeichenschild(er) Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, können Sie sich neue anfertigen lassen. Dabei werden die alten Kennzeichen zur Entstemplung benötigt. Der Antrag kann formlos persönlich oder durch einen Vertreter gestellt werden. Wenn durch Vertreter/Händler beantragt, bitte den Antrag (s.u.) verwenden).


    das/die beschädigte(n) Zulassungssiegel und/oder die beschädigte HU-Plakette soll ersetzt werden

    Wenn das Zulassungssiegel oder HU-Prüfplakette beschädigt wurde oder sich vom Kennzeichen löst, müssen Sie dafür sorgen, dass neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden. Legen Sie dazu bitte das/die Kennzeichen, die ZB I sowie den letzten HU-Bericht vor, falls auch die HU-Plakette ersetzt werden soll.

    Bitte beachten Sie, dass bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen eine Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen erforderlich wird. Infos dazu finden Sie hier:
    Verlust Kennzeichen
    Diebstahl Kennzeichen



    Online-Dienst

    Kontaktformular Kfz-Zulassungsstelle

    ID: L100040_482925588

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

    Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-8787

    E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel erreichen Sie unter: 04451/953-400

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Dörr, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    • Antrag für sonstige Bearbeitungen (bei Beautragung durch Dritte erforderlich)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • die/das alte(n) Kennzeichen
    • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU) (nur beim hinteren Kennzeichen)
    • Antrag für sonstige Bearbeitungen (bei Beautragung durch Dritte erforderlich)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • die/das alte(n) Kennzeichen
    • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU) (nur beim hinteren Kennzeichen)

    Formulare

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    Für ein Ersatzkennzeichen (Reparaturkennzeichen für beschädigtes) ist ein schriftlicher Antrag nicht nötig, wenn Sie persönlich erscheinen. Unter Vorlage der o.g. Unterlagen können Sie die Änderung persönlich bei der Zulassungsbehörde beantragen.

    Beauftragen Sie eine andere Person, einen Zulassungsdienst oder einen Händler, verwenden Sie bitte das Antragsformular (siehe unten).

    Für ein Ersatzkennzeichen (Reparaturkennzeichen für beschädigtes) ist ein schriftlicher Antrag nicht nötig, wenn Sie persönlich erscheinen. Unter Vorlage der o.g. Unterlagen können Sie die Änderung persönlich bei der Zulassungsbehörde beantragen.

    Beauftragen Sie eine andere Person, einen Zulassungsdienst oder einen Händler, verwenden Sie bitte das Antragsformular (siehe unten).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    Ersatzkennzeichen neu abstempeln bei Austausch von beschädigten Kennzeichen (incl. Plaketten/Siegel und Entstemplung des alten Kennzeichens). Die Kosten für die Ersatzkennzeichen sind bei der Schilderstelle zu entrichten.

    Basisgebühren (Verwaltungsgebühren incl. evtl. KBA-Gebühr)

    nicht-internetbasierter
    Vorgang (€)

    internetbasierter Vorgang
    (Antragstellung über I-KFZ-Portal,
    incl. Versandkosten) (€)

    1 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (nur vorne)

    3,80

    1 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (nur hinten)

    4,30

    2 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (vorne und hinten)

    5,50

    Hinweis: Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen nicht möglich, siehe Umkennzeichnung bei Verlust bzw. Umkennzeichnung bei Diebstahl

    it

    Zahlungsmöglichkeiten:

    • Bei einem persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle Jever oder Varel werden die Gebühren nach der Bearbeitung direkt vor Ort erhoben. Wir bitten möglichst um bargeldlose Kartenzahlung mit EC/Girocard oder Kreditkarte.
    • Die Gebühren im I-KFZ-Portal werden nach Abschluss des Prozesses Online erhoben (E-payment). Die Zahlung können Sie mit Giropay, Paydirekt, Kreditkarte oder PayPal vornehmen.
    • Wenn Sie unseren Bring+Send-Service nutzen, erhalten Sie mit der Rücksendung Ihrer Unterlagen eine Gebührenrechnung.

    Ersatzkennzeichen neu abstempeln bei Austausch von beschädigten Kennzeichen (incl. Plaketten/Siegel und Entstemplung des alten Kennzeichens). Die Kosten für die Ersatzkennzeichen sind bei der Schilderstelle zu entrichten.

    Basisgebühren (Verwaltungsgebühren incl. evtl. KBA-Gebühr)

    nicht-internetbasierter
    Vorgang (€)

    internetbasierter Vorgang
    (Antragstellung über I-KFZ-Portal,
    incl. Versandkosten) (€)

    1 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (nur vorne)

    3,80

    1 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (nur hinten)

    4,30

    2 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (vorne und hinten)

    5,50

    Hinweis: Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen nicht möglich, siehe Umkennzeichnung bei Verlust bzw. Umkennzeichnung bei Diebstahl

    it

    Zahlungsmöglichkeiten:

    • Bei einem persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle Jever oder Varel werden die Gebühren nach der Bearbeitung direkt vor Ort erhoben. Wir bitten möglichst um bargeldlose Kartenzahlung mit EC/Girocard oder Kreditkarte.
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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten

    Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:

    • Termin buchen
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Infos zu Ihrem Anliegen
    • Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
    • Bring&Send-Service
    • Formulare  u.v.m.

             zum Eingangsportal der Zulassungsstelle -- >                                                                   

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    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)