Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschreibung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
Ersatz von beschädigten Kennzeichen:
ein beschädigtes oder unleserlich gewordenes Kennzeichen soll erneuert werden (Reparatur):
Wenn ein oder beide Kennzeichenschild(er) Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, können Sie sich neue anfertigen lassen. Dabei werden die alten Kennzeichen zur Entstemplung benötigt. Der Antrag kann formlos persönlich oder durch einen Vertreter gestellt werden. Wenn durch Vertreter/Händler beantragt, bitte den Antrag (s.u.) verwenden).
das/die beschädigte(n) Zulassungssiegel und/oder die beschädigte HU-Plakette soll ersetzt werden
Wenn das Zulassungssiegel oder HU-Prüfplakette beschädigt wurde oder sich vom Kennzeichen löst, müssen Sie dafür sorgen, dass neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden. Legen Sie dazu bitte das/die Kennzeichen, die ZB I sowie den letzten HU-Bericht vor, falls auch die HU-Plakette ersetzt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen eine Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen erforderlich wird. Infos dazu finden Sie hier:
Verlust Kennzeichen
Diebstahl Kennzeichen
Online-Dienst
Kontaktformular Kfz-Zulassungsstelle
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
Die Zuständigkeit bei allen Zulassungsangelegenheiten liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Friesland, können Sie sich an die Zulassungsstelle Jever oder an die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel wenden. Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind unabhängig vom Wohnsitz in allen Kfz-Zulassungsstellen möglich.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-8787
E-Mail: zulassungsstelle@friesland.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
- Antrag für sonstige Bearbeitungen (bei Beautragung durch Dritte erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die/das alte(n) Kennzeichen
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU) (nur beim hinteren Kennzeichen)
Formulare
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
Für ein Ersatzkennzeichen (Reparaturkennzeichen für beschädigtes) ist ein schriftlicher Antrag nicht nötig, wenn Sie persönlich erscheinen. Unter Vorlage der o.g. Unterlagen können Sie die Änderung persönlich bei der Zulassungsbehörde beantragen.
Beauftragen Sie eine andere Person, einen Zulassungsdienst oder einen Händler, verwenden Sie bitte das Antragsformular (siehe unten).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
Ersatzkennzeichen neu abstempeln bei Austausch von beschädigten Kennzeichen (incl. Plaketten/Siegel und Entstemplung des alten Kennzeichens). Die Kosten für die Ersatzkennzeichen sind bei der Schilderstelle zu entrichten.
Basisgebühren (Verwaltungsgebühren incl. evtl. KBA-Gebühr)
nicht-internetbasierter
Vorgang (€)
internetbasierter Vorgang
(Antragstellung über I-KFZ-Portal,
incl. Versandkosten) (€)
1 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (nur vorne)
3,80
1 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (nur hinten)
4,30
2 Ersatzkennzeichen neu abstempeln (vorne und hinten)
5,50
Hinweis: Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen nicht möglich, siehe Umkennzeichnung bei Verlust bzw. Umkennzeichnung bei Diebstahl
it
Zahlungsmöglichkeiten:
- Bei einem persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle Jever oder Varel werden die Gebühren nach der Bearbeitung direkt vor Ort erhoben. Wir bitten möglichst um bargeldlose Kartenzahlung mit EC/Girocard oder Kreditkarte.
- Die Gebühren im I-KFZ-Portal werden nach Abschluss des Prozesses Online erhoben (E-payment). Die Zahlung können Sie mit Giropay, Paydirekt, Kreditkarte oder PayPal vornehmen.
- Wenn Sie unseren Bring+Send-Service nutzen, erhalten Sie mit der Rücksendung Ihrer Unterlagen eine Gebührenrechnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friesland: Kfz-Kennzeichen: Ersatz für beschädigte Kennzeichen oder beschädigte Plaketten
Auf dem Eingangsportal der Zulassungsstelle finden Sie alle Infos:
- Termin buchen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Infos zu Ihrem Anliegen
- Wegbeschreibung, Anschrift und Ansprechpartner
- Bring&Send-Service
- Formulare u.v.m.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
unleserliche Kennzeichen, Verlust von Kennzeichen, Diebstahl, beschädigte Schilder, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, fehlende Prüfplaketten, unleserliche Schilder, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen