Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienst
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1353
49375 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 04441 898-1034
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Frauenparkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1551
49364 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ausbildung