Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einmalig einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Auf der Grundlage des Untersuchungsberechtigungsscheines rechnet die Ärztin oder der Arzt die Kosten direkt mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ab.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass oder - soweit kein Ausweisdokument vorhanden ist - die Geburtsurkunde
- Bei Vorsprache eines Sorgeberechtigten: Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten
- Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten: Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls Bescheinigung des Arbeitgebers (Nachuntersuchung)
- gegebenenfalls Mitteilung des Arztes über die Notwendigkeit der Untersuchung (außerordentliche Nachuntersuchung)
- gegebenenfalls Schreiben eines staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (Untersuchung auf Anordnung der Aufsichtsbehörde)
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
Die oder der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sie oder er muss mit Hauptwohnsitz in Oldenburg gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
§§ 1, 2 und 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JARBSchG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
Die Antragstellung in den Bürgerbüros erfolgt
- online oder
- persönlich beziehungsweise durch eine sorgeberechtigte Person mit Termin in den Bürgerbüros
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei persönlicher Beantragung sofort ausgehändigt.
Online Anträge werden innerhalb von drei bis fünf Werktagen, zuzüglich Postlaufzeiten bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Untersuchungsberechtigungsschein
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung