Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein
***Aufgrund der aktuellen Lage ist es ausschließlich möglich Untersuchungsberechtigungsscheine per Mail oder per Post zu beantragen***
Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines benötigen wir eine Kopie des Ausweisdokumentes des Auszubildenden sowie das Datum des Ausbildungsbeginn.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email Meldeamt@stadt-stade.de oder per Telefon 04141-401-444 zur Verfügung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
-
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienst
Zum Serviceportal Hansestadt Stade
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Hansestadt Stade - Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hansestadt Stade - Ortschaftsverwaltung Bützfleth
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr (zusätzlich montags von 13:00 - 17:30 Uhr geöffnet) Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin
Kontakt
Telefon Festnetz: 04146 1051
Fax: 04146 930669
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderreisepass zur Abholung des Untersuchungsberechtigungscheines mit.
Sollte die Abholung nicht persönlich oder durch einen Sorgeberechtigten erfolgen ist eine Vollmacht notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird umgehend ausgegeben.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung