Untersuchungsberechtigungsschein AusgabeOnline erledigen

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein

    Allgemeine Informationen

    ***Aufgrund der aktuellen Lage ist es ausschließlich möglich Untersuchungsberechtigungsscheine per Mail oder per Post zu beantragen***

    Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines benötigen wir eine Kopie des Ausweisdokumentes des Auszubildenden sowie das Datum des Ausbildungsbeginn.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email Meldeamt@stadt-stade.de oder per Telefon 04141-401-444 zur Verfügung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.



    Benötigt werden hierfür:


      • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).


    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Hansestadt Stade

    ID: L100040_475746230

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Stade - Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagedorn 6

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04141 401-192

    Telefon Festnetz: 04141 401-444

    E-Mail: meldeamt@stadt-stade.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten Mo 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Di 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mit 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 08:30 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab online oder telefonisch einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Stade - Ortschaftsverwaltung Bützfleth

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 13

    21683 Stade

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr (zusätzlich montags von 13:00 - 17:30 Uhr geöffnet) Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04146 1051

    Fax: 04146 930669

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderreisepass zur Abholung des Untersuchungsberechtigungscheines mit.

    Sollte die Abholung nicht persönlich oder durch einen Sorgeberechtigten erfolgen ist eine Vollmacht notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein

    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird umgehend ausgegeben.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stade: Untersuchungsberechtigungsschein

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de