• Delligsen (Landkreis Holzminden, Niedersachsen)
Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Benötigt werden hierfür:

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

Online-Dienst

Untersuchungsberechtigungsschein

ID: L100040_507297871

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 25.07.2023

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

Ansprechpartner

Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service

Adresse

Hausanschrift

Schulstraße 2

31073 Delligsen

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 06.03.2023

Technisch geändert am 31.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan

Adresse

Hausanschrift

Am Park 2

31073 Delligsen

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 06.03.2023

Technisch geändert am 30.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

Bemerkungen

Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 07.03.2025

Stichwörter

Ausbildung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024