Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    Allgemeine Informationen

    Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hannover haben, können Sie zur Beantragung eines der Bürgerämter Hannovers aufsuchen.

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.



    Allgemeine Informationen

    Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hannover haben, können Sie zur Beantragung eines der Bürgerämter Hannovers aufsuchen.

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.



    Online-Dienst

    Bürgeramt: Termin buchen

    ID: L100040_572640209

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    Technisch erstellt am 24.09.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    Ansprechpartner

    32.11.1 - Bürgeramt Bemerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Bemeroder Rathausplatz 1

    30539 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-33301

    E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    32.11.2 - Bürgeramt Döhren

    Adresse

    Hausanschrift

    Peiner Str. 9

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49147

    E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

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    Technisch erstellt am 17.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meldaustr. 25-27

    30419 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-47599

    E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de

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    Technisch erstellt am 17.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

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    32.11.4 - Bürgeramt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindener Marktplatz 1

    30449 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-43973

    E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de

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    Technisch erstellt am 17.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

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    32.11.5 - Bürgeramt Aegi

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidientorplatz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-42394

    E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.

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    Technisch erstellt am 17.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

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    32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park

    Adresse

    Hausanschrift

    Lister Str. 10

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48202

    E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.

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    32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Anne-Stache-Allee 7

    30459 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49582

    E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de

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    32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmstr. 15

    30657 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48116

    E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de

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    32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-32787

    E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de

    Version

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    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    • Ihr Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
    • Erfolgt die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter, muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
    • Ihr Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
    • Erfolgt die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter, muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich zu uns kommen.
    Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang des Untersuchungsberechtigungsscheins quittieren.

    Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich zu uns kommen.
    Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang des Untersuchungsberechtigungsscheins quittieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein gleich mitnehmen.

    Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein gleich mitnehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.

    Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)