Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hannover haben, können Sie zur Beantragung eines der Bürgerämter Hannovers aufsuchen.
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hannover haben, können Sie zur Beantragung eines der Bürgerämter Hannovers aufsuchen.
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
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Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
Ansprechpartner
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-33301
32.11.2 - Bürgeramt Döhren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-49147
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Fax: +49 511 168-47599
32.11.4 - Bürgeramt Linden
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-43973
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Weitere Informationen
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Adresse
Hausanschrift
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Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48202
Weitere Informationen
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-49582
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-48116
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32000
Fax: +49 511 168-32787
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
- Ihr Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
- Erfolgt die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter, muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Ihr Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
- Erfolgt die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter, muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich zu uns kommen.
Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang des Untersuchungsberechtigungsscheins quittieren.
Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich zu uns kommen.
Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang des Untersuchungsberechtigungsscheins quittieren.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein gleich mitnehmen.
Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein gleich mitnehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Untersuchungsberechtigungsschein
- Infoseite zur Terminreservierung in den BürgerämternHier geht es zur Terminbuchung für die Bürgerämter
- Infoseite zur Terminreservierung in den BürgerämternHier geht es zur Terminbuchung für die Bürgerämter
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ausbildung