Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Hinweise für Wolfenbüttel: Untersuchungsberechtigungsschein
Ansprechpartner
Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5331 86-0
Fax: +49 5331 86-444
Telefon Festnetz: +49 5331 86-555(Gewerbe-, Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten)
E-Mail: buergeramt@wolfenbuettel.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Hinweise für Wolfenbüttel: Untersuchungsberechtigungsschein
Personalausweis bzw. der Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Hinweise für Wolfenbüttel: Untersuchungsberechtigungsschein
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins für eine erste Nachuntersuchung ist frühestens 9 Monate nach Ausbildungsbeginn möglich.
Sollte das Untersuchungsergebnis aufgrund eines Ausbildungswechsels vorher benötigt werden, muss das Untersuchungsergebnis der Erstuntersuchung vom Arbeitgeber oder der Berufsschule angefordert werden.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung