Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

    Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

    Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

    Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen:

    • für Kinder bis zu 5 Jahren 230,00 Euro pro Monat
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro pro Monat
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro pro Monat

    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

    • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
    • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
    • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld.

    Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

    Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Allgemeine Informationen

    Unterhaltsvorschuss wird für minderjährige Kinder gewährt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt.



    Allgemeine Informationen

    Unterhaltsvorschuss wird für minderjährige Kinder gewährt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt.



    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    ID: L100040_563728613

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Gem. § 8 S. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Gesundheits- und des Sozialrechts (ZustVO-GuS) sind in Niedersachsen für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der Fassung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I. S. 1446), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122), sind die Gemeinden, die ein Jugendamt errichtet haben, und im Übrigen die Landkreise zuständig.

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle der Kommune

    Ansprechpartner

    Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche - Finanzielle Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 31

    21423 Winsen (Luhe)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99882

    E-Mail: Abteilung52@LKHarburg.de

    Formulare

    Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - (Niedersachsen)
    Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder ab 12 Jahren - (Niedersachsen)
    Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - gültig ab 1.1.2024 - (Niedersachsen)
    Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - (EfA-Version)
    Ergänzende Angaben zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder ab 12 Jahren - (EfA-Version)

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Das Antragsformular

    Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:

    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
    • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
    • die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
    • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
    • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
    • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
    • die aktuelle Steuerkarte
    • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
    • Einkommensnachweise über: 
    • Kindergeld
    • gegebenenfalls Halbwaisenrente
    • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
    • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen 

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
    • Ggf. Scheidungsurteil
    • Ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch Rechtsanwalt
    • Ggf. Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsfeststellung
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • Für Kinder ab 12 – 17: Ergänzungsblatt zum Antrag
    • Für Kinder ab 15 – 17: Schulbescheinigung oder Einkommensnachweis (Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Gehaltsabrechnung, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)

    Die Unterlagen können in Kopie oder im Original vorgelegt werden.

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
    • Ggf. Scheidungsurteil
    • Ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch Rechtsanwalt
    • Ggf. Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsfeststellung
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • Für Kinder ab 12 - 17: Ergänzungsblatt zum Antrag
    • Für Kinder ab 15 - 17: Schulbescheinigung oder Einkommensnachweis (Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Gehaltsabrechnung, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)

    Die Unterlagen können in Kopie oder im Original vorgelegt werden.

    Formulare

    Formlose Antragstellung ist möglich.

    Persönliches Erscheinen nicht nötig, aber sinnvoll mit Blick auf den Rückgriff.

    Online-Dienste: Ja, ein EFA-Dienst (UVO-Unterhaltsvorschuss Online) in Vorbereitung

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Siehe Ausführungen zum Verfahrensablauf.

    Siehe Ausführungen zum Verfahrensablauf.

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

    • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
    • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
    • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.

    Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn

    • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist
    • Das Kind beim allein erziehenden Elternteil lebt
    • Vom anderen Elternteil kein oder nicht ausreichend Unterhalt gezahlt wird

    Kinder über 12 Jahre können Unterhaltsvorschuss beanspruchen, wenn für sie selbst keine Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden, oder der allein erziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600,00 € monatlich brutto verfügt, oder eine Hilfebedürftigkeit durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden wird. 

    Ausländischen Kindern wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn sie selbst oder der betreuende Elternteil eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. 

    Ist der andere Elternteil verstorben, besteht ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn

    • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist
    • Das Kind beim allein erziehenden Elternteil lebt
    • Vom anderen Elternteil kein oder nicht ausreichend Unterhalt gezahlt wird

    Kinder über 12 Jahre können Unterhaltsvorschuss beanspruchen, wenn für sie selbst keine Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden, oder der allein erziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600,00 € monatlich brutto verfügt, oder eine Hilfebedürftigkeit durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden wird.

    Ausländischen Kindern wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn sie selbst oder der betreuende Elternteil eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

    Ist der andere Elternteil verstorben, besteht ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Frist: 1 Monat)

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Eine Entscheidung können Sie mit einem Widerspruch an den Landkreis Harburg innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe anfechten.

    Eine Entscheidung können Sie mit einem Widerspruch an den Landkreis Harburg innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe anfechten.

    Verfahrensablauf

    1. Antragstellung
    2. Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale
    3. Bewilligung oder Ablehnung - 3a. Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Unterhaltsvorschuss muss schriftlich vom betreuenden Elternteil beantragt werden. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Landkreis Harburg. Sie können diese am PC ausfüllen und unterschrieben an die zuständige Stelle schicken. 

    Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen
    an die folgende Anschrift:

    Landkreis Harburg
    Unterhaltsvorschusskasse
    Schloßplatz 6
    21423 Winsen (Luhe)

    Unterhaltsvorschuss kann außerdem online beantragt werden. Dazu benötigen Sie einen Account beim Serviceportal des Landkreises Harburg und Sie müssen sich zu Beginn mit der eID des Personalausweises, der Unionsbürgerkarte oder des Aufenthaltstitels authentifizieren. Den Antrag erreichen Sie unter folgendem Link:

    https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3571/show

    Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird der unterhaltpflichtige Elternteil über die mögliche Zahlungspflicht informiert. Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Unterhaltsvorschuss bewilligt werden. Anschließend wird der unterhaltspflichtige Elternteil hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit überprüft und zur Erstattung der Vorschusszahlungen aufgefordert.

    Unterhaltsvorschuss muss schriftlich vom betreuenden Elternteil beantragt werden. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Landkreis Harburg. Sie können diese am PC ausfüllen und unterschrieben an die zuständige Stelle schicken.

    Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen
    an die folgende Anschrift:

    Landkreis Harburg
    Unterhaltsvorschusskasse
    Schloßplatz 6
    21423 Winsen (Luhe)

    Unterhaltsvorschuss kann außerdem online beantragt werden. Dazu benötigen Sie einen Account beim Serviceportal des Landkreises Harburg und Sie müssen sich zu Beginn mit der eID des Personalausweises, der Unionsbürgerkarte oder des Aufenthaltstitels authentifizieren. Den Antrag erreichen Sie unter folgendem Link:

    https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3571/show

    Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird der unterhaltpflichtige Elternteil über die mögliche Zahlungspflicht informiert. Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Unterhaltsvorschuss bewilligt werden. Anschließend wird der unterhaltspflichtige Elternteil hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit überprüft und zur Erstattung der Vorschusszahlungen aufgefordert.

    Fristen

    Abhängig von der Frage der Inverzugsetzung des nicht betreuenden Elternteils,

    Ein Monat rückwirkend

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen max. 1 Monat rückwirkend gezahlt werden. Die Leistung kann von Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.

    Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen max. 1 Monat rückwirkend gezahlt werden. Die Leistung kann von Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen und ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen unterschiedlich.

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Voraussichtlich 2-4 Monate

    Voraussichtlich 2-4 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 Jahren und der Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
    • Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.

    Hinweise für Harburg: Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Unterhaltsvorschuss wird gestaffelt nach Alter in folgender Höhe gezahlt (Stand: 01.01.2024): 

    • für Kinder von 0-5 Jahren 230,00 € monatlich
    • für Kinder von 6-11 Jahren 301,00 € monatlich
    • für Kinder von 12-17 Jahren 395,00 € monatlich 

    Von diesen Beträgen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, sowie Halbwaisenrente abgezogen. Eigenes Einkommen der Kinder (zum Beispiel Ausbildungseinkommen) wird ebenfalls anteilig berücksichtigt.


    Begriffserklärungen:

    Alleinerziehend = ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend

    Nicht allein erziehend = verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebend oder nicht dauerhaft getrennt lebend

    Ist der andere Elternteil verstorben, besteht ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Unterhaltsvorschuss wird gestaffelt nach Alter in folgender Höhe gezahlt (Stand: 01.01.2024):

    • für Kinder von 0-5 Jahren 230,00 € monatlich
    • für Kinder von 6-11 Jahren 301,00 € monatlich
    • für Kinder von 12-17 Jahren 395,00 € monatlich

    Von diesen Beträgen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, sowie Halbwaisenrente abgezogen. Eigenes Einkommen der Kinder (zum Beispiel Ausbildungseinkommen) wird ebenfalls anteilig berücksichtigt.


    Begriffserklärungen:

    Alleinerziehend = ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend

    Nicht allein erziehend = verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebend oder nicht dauerhaft getrennt lebend

    Ist der andere Elternteil verstorben, besteht ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 03.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Unterhalt, Anspruch Unterhalt, Unterhalt Kind, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltssicherung, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschusskasse, Kindesunterhalt, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)