Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jugendamt@wesermarsch.de
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 50 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012
Stichwörter
Pflege, Eingliederungshilfe, Elternunterhalt, Sozialhilfe