Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Seit 19.01.2013 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Die zuvor ausgestellten Führerscheine (z.B. grauer oder rosa Papierführerschein, DDR-Führerschein) behalten aber zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.
Bislang galt, dass diese Führerscheine noch bis 19.01.2033 gültig sind und grundsätzlich nicht vorher umgetauscht werden müssen (Ausnahme: z.B. bei Beantragung eines Internationalen Führerscheines).
Aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gelten zukünftig andere Umtauschfristen. Dieses betrifft zunächst aber nur Personen, deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde (also alle Inhaber von Papierführerscheinen). Für diese richtet sich die Umtauschfrist nach ihrem Geburtsjahr:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Erst danach müssen die Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden (alte Kartenführerscheine). Bei diesen Führerscheinen kommt es auf das Jahr an, in dem der Führerschein ausgestellt wurde:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033
Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen dann zum jeweiligen Ablaufdatum umgetauscht werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit, d.h. Sie fahren dann ohne Fahrerlaubnis. Ein späterer Umtausch ist nicht möglich, der Führerschein muss dann neu beantragt werden.
Selbstverständlich können Sie - wie auch bisher -auch vorher schon jederzeit den Führerscheinumtausch beantragen. Wer also 1971 geboren wurde, muss nicht bis zum 19.01.2025 warten, sondern kann den Führerschein auch jetzt umtauschen.
Online-Dienst
Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Hinweise für Osnabrück: Führerscheinumtausch
Die Anträge sollen über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Fachdienst 5 Führerscheinstelle
Telefon Festnetz: 0541 501-30000
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkos.de
Internet
Stadt Georgsmarienhütte - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Kontakt
Fax: 05401 850-307
E-Mail: buergeramt@georgsmarienhuette.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passfoto
alter Führerschein im Original
gegebenenfalls Karteikartenabschrift
gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Hinweise für Georgsmarienhütte: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- alter Führerschein
- Personalausweis
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- falls Ihr alter Führerschein nicht vom Landkreis Osnabrück oder von der Stadt Osnabrück ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten). Diese kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Georgsmarienhütte: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Der Umtausch kostet 30,40 €.
Bitte beachten Sie:
Die Gebühren können nur per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden. Die Abbuchung vom angegebenen Konto erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis Osnabrück) bei Fertigstellung des Führerscheines.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022
Stichwörter
EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, Eu-Führerschein, Führerschein umtauschen, alter Führerschein, Kartenführerschein, Führerschein, Umtausch