Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten RechtsOnline erledigen

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Allgemeine Informationen

    Seit 19.01.2013 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Die zuvor ausgestellten Führerscheine (z.B. grauer oder rosa Papierführerschein, DDR-Führerschein) behalten aber zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.

    Bislang galt, dass diese Führerscheine noch bis 19.01.2033 gültig sind und grundsätzlich nicht vorher umgetauscht werden müssen (Ausnahme: z.B. bei Beantragung eines Internationalen Führerscheines).

    Aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gelten zukünftig andere Umtauschfristen. Dieses betrifft zunächst aber nur Personen, deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde (also alle Inhaber von Papierführerscheinen). Für diese richtet sich die Umtauschfrist nach ihrem Geburtsjahr:

    Geburtsjahr des Führerscheininhabers

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

    vor 1953

    19.01.2033

    1953 - 1958

    19.01.2022

    1959 - 1964

    19.01.2023

    1965 - 1970

    19.01.2024

    1971 oder später

    19.01.2025


    Erst danach müssen die Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden (alte Kartenführerscheine). Bei diesen Führerscheinen kommt es auf das Jahr an, in dem der Führerschein ausgestellt wurde:

    Ausstellungsjahr

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

    1999 - 2001

    19.01.2026

    2002 - 2004

    19.01.2027

    2005 - 2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012 - 18.01.2013

    19.01.2033

    Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen dann zum jeweiligen Ablaufdatum umgetauscht werden.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit, d.h. Sie fahren dann ohne Fahrerlaubnis. Ein späterer Umtausch ist nicht möglich, der Führerschein muss dann neu beantragt werden.

    Selbstverständlich können Sie - wie auch bisher -auch vorher schon jederzeit den Führerscheinumtausch beantragen. Wer also 1971 geboren wurde, muss nicht bis zum 19.01.2025 warten, sondern kann den Führerschein auch jetzt umtauschen.



    Online-Dienst

    Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein

    ID: L100040_475210133

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Osnabrück: Führerscheinumtausch

    Die Anträge sollen über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-30000

    Fax: 0541 501-63000

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@Lkos.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Georgsmarienhütte - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeseder Straße 85

    49124 Georgsmarienhütte

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter den Rufnummern 05401/ 850 - 214, -292, -300, -301, -302, -303, -304, -305 oder -306 erreichen. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie unter den oben genannten Rufnummern. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    • alter Führerschein
    • Personalausweis
    • original Unterschrift auf Behördenvordruck
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • falls Ihr alter Führerschein nicht vom Landkreis Osnabrück oder von der Stadt Osnabrück ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten). Diese kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Der Umtausch kostet 30,40 €.

    Bitte beachten Sie:

    Die Gebühren können nur per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden. Die Abbuchung vom angegebenen Konto erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis Osnabrück) bei Fertigstellung des Führerscheines.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, Eu-Führerschein, Führerschein umtauschen, alter Führerschein, Kartenführerschein, Führerschein, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de