Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Hannover: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie: Nachstehende Informationen richten sich an Menschen mit Wohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).



    Online-Dienste

    Antrag auf Umstellung auf den aktuellen EU-Kartenführerschein

    ID: L100040_557858017

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    Bürgeramt: Termin buchen

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    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

    ID: L100040_530642974

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    Umtausch alter Führerschein online beantragen

    ID: L100040_537960343

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    Ansprechpartner

    32.12 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

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    Technisch geändert am 27.10.2024

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    32.11.1 - Bürgeramt Bemerode

    Adresse

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    Bemeroder Rathausplatz 1

    30539 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-33301

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

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    32.11.2 - Bürgeramt Döhren

    Adresse

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    Peiner Str. 9

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-49147

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

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    32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Meldaustr. 25-27

    30419 Hannover

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    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-47599

    E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de

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    32.11.4 - Bürgeramt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindener Marktplatz 1

    30449 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage. Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-43973

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de

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    32.11.5 - Bürgeramt Aegi

    Adresse

    Hausanschrift

    Aegidientorplatz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-42394

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.

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    32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park

    Adresse

    Hausanschrift

    Lister Str. 10

    30163 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr ** 14:00 - 18:00 Uhr ** Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr **Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-48202

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.

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    32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Anne-Stache-Allee 7

    30459 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-49582

    E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de

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    32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmstr. 15

    30657 Hannover

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    Fax: +49 511 168-48116

    E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de

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    32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-32787

    Telefon Festnetz: +49 511 168-32000

    E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Hannover: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein
    • Eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein vor dem 01.01.1999 nicht von der Landeshauptstadt Hannover ausgestellt wurde. Bitte beantragen Sie die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, ca. 3 bis 4 Wochen vor Antragstellung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Online Antrag:

    Wenn Sie sich für die Online-Antragstellung entscheiden, erfolgen die Abholung des neuen Führerscheins sowie die Entwertung des bisherigen Führerscheins durch persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde.

    Hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Zur Online Antragstellung gelangen Sie hier

    Vor Ort Antrag:

    Für die persönliche Antragstellung ist eine Vorsprache in einem der Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover notwendig.

    Bitte vereinbaren Sie zuvor online einen Termin "Umtausch EU-Führerschein (Papier in Karte)". Ihr Papierführerschein wird vor Ort entwertet und befristet. Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Hannover: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Online Antrag:

    25,30 Euro

    Vor Ort Antrag*:

    30,39 Euro

    *Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein umtauschen, Umtausch, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, Führerschein, alter Führerschein, Eu-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English