Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zur Voranmeldung eines Umzugs

    Sie können online einen Umzug voranmelden. Das heißt, die bestehende Hauptwohnung/Alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung liegen innerhalb der Samtgemeinde Hesel.

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Meldeamt nur vorbereiten kann.

    Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Bürgerbüro persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).

    Sie können online einen Umzug voranmelden. Das heißt, die bestehende Hauptwohnung/Alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung liegen innerhalb der Samtgemeinde Hesel.

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Meldeamt nur vorbereiten kann.

    Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Bürgerbüro persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).

    Online-Dienste

    INFORMATIONSREGISTER: Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100040_421666918

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2021 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    INFORMATIONSREGISTER: Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100040_421666919

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    Technisch erstellt am 11.03.2021 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    VOIS|TEVIS: Terminvergabe

    ID: L100040_429733865

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2021 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    B436

    Bus: 467

    Bus: 619

    Bus: 625

    Bus: 460


    Kreuzung B72/436

    Bus: 625

    Bus: 460

    Bus: 467


    Kreuzung L24

    Bus: 619

    Bus: 625

    Bus: 476

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postanschrift

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2016 (von: Duin, Joachim)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Hesel: Hinweis zur Voranmeldung eines Umzugs

    Ihr Personalausweis – wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner zuziehen, kann eine Person beide ummelden, aber bitte auch hier den Personalausweis von der Ehegattin/vom Ehegatten oder von der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zur Änderung mitbringen sowie die Ausweisdokumente der minderjährigen Kinder. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Wenn volljährige Kinder mitziehen, müssen diese sich selber um die Ummeldung kümmern.

    Handelt es sich bei der neuen Wohnung um eine Mietwohnung, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vordruck unter Anträge/Formulare) unterschrieben vom Vermieter mitgebracht werden. Wenn nach dem Umzug nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, benötigen wir von beiden Elternteilen eine unterschriebene Einverständniserklärung (Vordruck und Online-Antrag unter Anträge/Formulare) mit den Ausweiskopien beider Elternteile.

    Ihr Personalausweis - wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner zuziehen, kann eine Person beide ummelden, aber bitte auch hier den Personalausweis von der Ehegattin/vom Ehegatten oder von der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zur Änderung mitbringen sowie die Ausweisdokumente der minderjährigen Kinder. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Wenn volljährige Kinder mitziehen, müssen diese sich selber um die Ummeldung kümmern.

    Handelt es sich bei der neuen Wohnung um eine Mietwohnung, muss eine Wohnungsgeberbescheinigung (Vordruck unter Anträge/Formulare) unterschrieben vom Vermieter mitgebracht werden. Wenn nach dem Umzug nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, benötigen wir von beiden Elternteilen eine unterschriebene Einverständniserklärung (Vordruck und Online-Antrag unter Anträge/Formulare) mit den Ausweiskopien beider Elternteile.

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hesel: Hinweis zur Voranmeldung eines Umzugs

    Die Meldung muss persönlich erfolgen, bei Ehegatten/eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft siehe unter „Welche Unterlagen werden benötigt“.

    Die Meldung muss persönlich erfolgen, bei Ehegatten/eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft siehe unter "Welche Unterlagen werden benötigt".

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zur Voranmeldung eines Umzugs

    Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.

    Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)