Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung im Einwohnermeldeamt der neuen Wohnortgemeinde vornehmen. Danach wird von der dortigen Meldebehörde eine Rückmeldung an die vorherige Meldebehörde ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der neuen Meldebehörde mit einer Frist von zwei Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_474111259

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    Online-Terminvergabe für den Bürgerservice

    ID: L100040_575513987

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    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100040_483638222

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    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100040_574539461

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    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100040_483638228

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    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100040_574539466

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Für die Stadt Jever liegt die Zuständigkeit im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever.

    Ansprechpartner

    Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Der Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever gibt Ihnen die Meldebescheinigung nach Ummeldung kostenfrei aus.

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Zur Ummeldung vereinbaren Sie bitte hier einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jever: Wohnsitz Ummeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, neue Wohnung, umziehen, Wohnungswechsel, Wohnsitz ummelden, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English